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Bürgerenergiegesellschaften

§ 36g EEG 2017 legt besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften fest. Dabei handelt es sich um Erleichterungen, damit Bürgerenergiegesellschaften als Zugpferde für die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort besser zum Zuge kommen können.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-09-15
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Dokument Bürgerenergiegesellschaften