Der Compliance-Officer und die D&O-Versicherung
Was ist zu beachten?
Arbeitnehmer in Compliance-Verantwortung erwarten zu Recht geeigneten Versicherungsschutz für ihre persönlichen Haftungsrisiken. Typischerweise werden sie auf die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) des Unternehmens verwiesen. Im folgenden Beitrag wird untersucht, ob die unternehmensfinanzierte D&O-Versicherung zur Absicherung der Haftungsrisiken aus beruflicher Tätigkeit eines angestellten Compliance-Officers geeignet ist, und was es beim Einschluss der Compliance-Funktion in die D&O-Versicherung zu beachten gilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-30 |