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I. Zur Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten

Wer als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten erwirbt und diese an seine Kunden veräußert, kann auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten will.

UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 9, § 3 Abs. 11, § 3a Abs. 4 Nr. 11, EGRL 112/2006 Art 24 Abs. 2, § 177 BGB, § 179 BGB

BFH-Urteil vom 10. August 2016 – V R 4/16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2017
Veröffentlicht: 2017-01-03
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Dokument I. Zur Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten