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Kapitalmarkt-Compliance nach der Marktmissbrauchsverordnung
Erhöhte Anforderungen an die Prozesssicherheit

Die seit dem 3. Juli 2016 geltende Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ist nicht nur wegen ihres deutlich erweiterten Geltungsbereichs, namentlich für Freiverkehrsunternehmen, sondern auch wegen ihrer Detailverliebtheit und der erhöhten Anforderungen an Prozessabläufe, insbesondere im Bereich Directors’ Dealings, Insiderverzeichnisse und Ad hoc-Publizität, eine große Herausforderung gerade für kleinere und mittlere börsennotierte Unternehmen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-28
Dokument Kapitalmarkt-Compliance nach der Marktmissbrauchsverordnung