Kapitalmarkt-Compliance nach der Marktmissbrauchsverordnung
Erhöhte Anforderungen an die Prozesssicherheit
Die seit dem 3. Juli 2016 geltende Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ist nicht nur wegen ihres deutlich erweiterten Geltungsbereichs, namentlich für Freiverkehrsunternehmen, sondern auch wegen ihrer Detailverliebtheit und der erhöhten Anforderungen an Prozessabläufe, insbesondere im Bereich Directors’ Dealings, Insiderverzeichnisse und Ad hoc-Publizität, eine große Herausforderung gerade für kleinere und mittlere börsennotierte Unternehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-28 |