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Inhalt der aktuellen Ausgabe 04/2024

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen: 30.9.2024 +++ Schenkung eines verpachteten Hotelbetriebs +++ Pauschalierung nach § 37b EStG bei VIP-Logen +++ Bremer Citytax für Geschäftsreisende +++ Stornogebühren bei verfrühtem Corona-Rücktritt +++ Reisemangel bei zu wenig Liegestühlen +++ Gäste haben Rückerstattungsanspruch +++ Nicht bei jeder großen Verspätung Anspruch auf Ausgleichszahlung +++ Der deutsche Reisemarkt 2023 in Zahlen und Fakten +++

Steuern

Kein Betriebsausgabenabzug für Reiseblogger und Travel-Influencer

Mit der Verbreitung von sog. Social Media entwickelte sich das Berufs- und Betätigungsfeld des sog. Influencers. Auch im touristischen Bereich wird mittlerweile durch sog. Reiseblogger oder „Travel-Influencer“ an Follower zu Destinationen, Unterkünften, Events etc. berichtet. Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil der Frage des Betriebsausgabenabzugs bei diesem Personenkreis zugewendet (Urteil vom 13.11.2023, Az.: 3 K 11195/21).

Charter- und Eigenleistung – Abgrenzung aus umsatz- und gewerbesteuerlicher Sicht (Teil II: Maßgeblichkeit der Verfügungsmacht)

Zur korrekten umsatzsteuerlichen Erfassung von Reiseleistungen kommt es im (inter-)nationalen Spannungsfeld von Regel- und Margenbesteuerung u.a. ganz entscheidend darauf an, ob nach Maßgabe der tatsächlichen Leistungsausführung entweder regelbesteuerte Eigenleistungen oder margenbesteuerte Reisevorleistungen eingesetzt werden. Im Anschluss an die grundsätzlichen Ausführungen zu den umsatzsteuerlich geprägten Abgrenzungsgrundsätzen in Teil I (vgl. Jorczyk, SRTour 03/2024 S. 7 ff.) steht nun die Analyse einer aktuellen FG-Entscheidung aus Niedersachsen im Fokus, welche Fragen der Verfügungsmacht im Zeit-, Reise- und Slot-Charter beim internationalen Betrieb von Handelsschiffen durch die gewerbesteuerliche Brille beleuchtet.

Wichtige Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Es hat vieler Schleifen bedurft, aber jetzt ist es geschafft: Der Bundesrat hat am 22.3.2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Allerdings ist die Enttäuschung in der Wirtschaft groß. „Besser als nichts“ – so heißt es vielerorts. Nachfolgend werden die aus der Touristikperspektive wichtigsten Änderungen zusammenfassend aufgeführt.

Recht

Erhebliche Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen: Kostenloser Rücktritt vom Vertrag

In der Reiseveranstalter-Praxis ergibt sich regelmäßig die Situation, von im jeweiligen Reiseprogramm ausgeschriebenen und dann im Rahmen entsprechender Reisebuchungen zugesagten Reiseleistungen abweichen zu müssen (z. B. weil das gebuchte Hotel nicht mehr zur Verfügung steht oder bei einer Kreuzfahrt witterungsbedingt die vereinbarte Route geändert werden muss).

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2024
Veröffentlicht: 2024-04-09
 

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