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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit

Am 19. September 2017 wurden in Berlin die Ratifikationsurkunden für das im September 2015 in Tirana unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit ausgetauscht. Das Abkommen tritt damit am 1. Dezember 2017 in Kraft. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2017
Veröffentlicht: 2017-11-15
Dokument Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit