• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Anonymisierung am Beispiel von Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des § 27 Abs. 4 BDSG

Gesetzliche Krankenkassen verarbeiten im Rahmen der medizinischen Versorgung von Versicherten täglich eine Vielzahl von personenbezogenen Daten ihrer Versicherten. Darunter befinden sich Angaben wie Anschrift, Versichertennummer, Versichertenstatus und abgerechnete Gebührenpositionen, aber auch Krankheitsdiagnosen. Diese hauptsächlich zu Abrechnungszwecken genutzten personenbezogenen Daten der Versicherten stellen einen immensen Informationsfundus dar, der auch für die Gesundheitsforschung interessant ist. Gegenstand der folgenden Betrachtungen ist die Anonymisierung von zu Forschungszwecken weitergenutzten Abrechnungsdaten gesetzlicher Krankenkassen nach von der zuständigen Behörde genehmigter und erfolgter Übermittlung der Daten an einen privatwirtschaftlich organisierten Dritten, der nicht als Leistungsträger im Sinne des Sozialgesetzbuchs einzustufen ist (beispielsweise ein Forschungsinstitut). Die an den Dritten weitergegebenen pseudonymisierten Abrechnungsdaten sollen von diesem zu vorab festgelegten medizinischen Forschungszwecken weiterverarbeitet und die Ergebnisse veröffentlicht werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.06.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-29
Dokument Anonymisierung am Beispiel von Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des § 27 Abs. 4 BDSG