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Besonderer Begutachtungsaufwand bei psychischen Erkrankungen?
Zugleich Anmerkung zum Urteil des Bayerischen LSG vom 27.7.2016 – L 19 R 395/14, abgedruckt in diesem Heft S. 535 ff.

Der erkennende Senat des Bayerischen LSG hatte sich in seiner Entscheidung auch mit einigen Aspekten der Aufklärung von medizinischen Sachverhalten zu befassen. Als „Keywords“ sind dabei zu nennen: Beschwerdenvalidierungstests, Leistungstests, Antwortverzerrungen, bewusstseinsnahe Einschränkung der Leistungsmotivation, Medikamentenspiegel, Aggravation, Compliance und willentliche Überwindung psychischer Störungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 9 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-31
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Dokument Besonderer Begutachtungsaufwand bei psychischen Erkrankungen?