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CG-Berichterstattung nach den Entwürfen der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards
Ergänzung oder Dopplung bestehender Berichterstattungspflichten

Während bislang im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung die externe Abbildung von Umwelt- und Sozial-Aspekten im Vordergrund stand, wird neuerdings auch das Corporate Governance Reporting als integraler Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung (bzw. des ESG-Reportings) angesehen. Die Beschreibung der (Corporate) Governance fungiert für externe Berichtsadressaten als notwendige Information, um die Integrität der gesamten Berichterstattung, Führung und Überwachung von Unternehmen adäquat einzuschätzen. Die externe Abbildung der Corporate Governance erfolgte bislang primär in der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (EzU), die von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften verpflichtend zu erstellen ist. Daher überrascht es, dass bei der Veröffentlichung eines ersten Satzes an Entwürfen (E-) der EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) in den E-ESRS G1 und E-ESRS G2 offenbar keine inhaltliche Abstimmung mit bestehenden Berichtspflichten erfolgte und viele vermeintlich neue Offenlegungspflichten bereits für bestimmte Unternehmen gesetzlich gefordert sind, wobei eine Verweismöglichkeit vor Dubletten schützen soll. Für die bislang nicht betroffenen Unternehmen führen die Entwürfe der Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards im Bereich Governance hingegen zu einer neuen Verpflichtung von Angaben, die teilweise sogar über die Inhalte der EzU hinausreichen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.04.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 4 / 2022
Veröffentlicht: 2022-07-29
Dokument CG-Berichterstattung nach den Entwürfen der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards