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Corona‐Maßnahmen: Keine reiserechtlichen Gewährleistungsrechte?

Nach der über zwei Jahre andauernden Corona‐Pandemie mit inzwischen vier Wellen ist das Pauschalreiserecht nach wie vor mit Folgen und Auswirkungen dieser pandemischen Krise auf einzelne Pauschalreiseverträge befasst. Eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten wird nach wie vor geführt, nachdem die staatlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie im Jahr 2020 den In‐ und Auslandstourismus der Pauschalreise und des Flugverkehrs weitgehend zum Stillstand gebracht hatten. Die juristische Diskussion im Zusammenhang mit dem Pauschalreiserecht dreht sich vor allem um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Reisende vom Reisevertrag zurücktreten konnten, ohne dass der Reiseveranstalter eine Stornoentschädigung verlangen kann, er vielmehr den Reisepreis kurzfristig zurückzahlen muss. Dies betrifft Rücktrittserklärungen von Reiseveranstalter oder Reisenden vor Reiseantritt. Ein weiteres Feld vielfältiger Streitigkeiten ist aber auch die Frage, ob und wenn ja welche Gewährleistungsrechte ein Reisender hat, der im Vertrauen darauf, seine Reise würde von Corona‐bedingten Umständen nicht beeinträchtigt, gebucht hat und die Reise antrat, dann aber erleben musste, dass im Reiseland behördliche Anordnungen einen geregelten touristischen Ablauf unmöglich machen, die Reise möglicherweise abgebrochen wurde und der Reisende unter erschwerten Bedingungen nach Hause zurückbefördert wurde, teilweise sogar mit Rettungsflügen evakuiert werden musste.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2023
Veröffentlicht: 2023-03-17
Dokument Corona‐Maßnahmen: Keine reiserechtlichen Gewährleistungsrechte?