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Der Arbeitsunfall beim Parkhausbau und der Verantwortungsumfang des SiGeKo
Ein schwach begründeter Strafbefehl gegen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wegen fehlender Absturzsicherung

Das Amtsgericht Obernburg setzte in einem Strafbefehl gegen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 229 StGB eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen fest, deren Höhe einkommensanhängig € 70,– betrug.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.11.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 11 / 2017
Veröffentlicht: 2017-11-06
Dokument Der Arbeitsunfall beim Parkhausbau und der Verantwortungsumfang des SiGeKo