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Der Brandschutzbeauftragte und die DGUV Information 205-003 vom Dezember 2020
Eine kritische Darstellung

Kritik muss konstruktiv und möglichst neutral sein. Für eine dem Sachverhalt angemessene Kritik wird überproportional viel spezifisches Fachwissen sowie Distanz benötigt, um einen Zustand überhaupt kritisieren zu können und zu dürfen. Zudem ist „Kritik“, nach der korrekten Definition, die fachlich-prüfende, möglichst objektive Beurteilung. Somit ist Kritik nicht per se negativ, sondern darf (so gerechtfertigt) auch positiv sein, aber sie soll eben per Saldo dann auch wertend eine eigene – qualifizierte – Meinung wiederspiegeln. Dies alles möglichst ohne subjektive Sympathien oder Antipathien dem zu kritisierenden Sachverhalt gegenüber.
Insofern gibt dieser Beitrag die Position des Autors wieder. Der Autor würde sich darüber freuen, hierzu Kritik sowie Erfahrungen im Hinblick auf den Umgang mit der DGUV Information 205-003 zu erhalten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.04.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 4 / 2023
Veröffentlicht: 2023-03-30
Dokument Der Brandschutzbeauftragte und die DGUV Information 205-003 vom Dezember 2020