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Die Grillbrennpaste und die Hebelkraft: Produkthaftung für Konstruktionsfehler eines Sicherheitsventils
Warum das Oberlandesgericht Hamm die DIN 66358 über Anzündhilfen zum Grillen für „kraftlos“ hält

Ein Vater verletzte im Mai 2003 beim Grillen auf dem Balkon seinen eigenen 1 ½-jährigen Sohn durch eine Grillbrennpaste schwer im Gesicht und am Körper. Der Junge erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades am Kopf und am rechten Unterarm und insbesondere in der rechten Gesichtshälfte; 15 % der Körperoberfläche waren betroffen. Er musste einen Monat ins künstliche Koma versetzt werden und bis Mai 2005 – also 2 Jahre lang – eine Gesichtsmaske und eine Unterarmbandage zur Kompressionsbehandlung tragen. Das Kind verklagte die Herstellerin der Brennpaste, die in 1-Liter-Plastikflaschen mit kindergesichertem Verschluss und eingesetzter Dosierdüse vertrieben wurden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.04.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 4 / 2018
Veröffentlicht: 2018-04-04
Dokument Die Grillbrennpaste und die Hebelkraft: Produkthaftung für Konstruktionsfehler eines Sicherheitsventils