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Die Interne Revision im Kontext der Corporate Governance bei Medienunternehmen

Für die Begriffsbestimmung von Medienunternehmen findet sich eine Vielzahl von Möglichkeiten und Varianten. In dieser Arbeit werden die zwei folgenden Definitionen herangezogen und im weiteren Verlauf benutzt.

1. Medienunternehmen umfassen alle öffentlichen, privaten und Non Profit Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar an der Produktion von Medienleistungen im weitesten Sinne beteiligt sind.

2. Ein Medienunternehmen ist demnach:

1. wirtschaftlich und publizistisch tätig,

2. auf seine Umwelt bezogen,

3. durch die Notwendigkeit gekennzeichnet, ein finanzielles Gleichgewicht aufrecht zu erhalten,

4. durch selbständige Entscheidungen und eigene Risiken gekennzeichnet,

5. durch das Zieldual von publizistischen Zielen und ökonomischen Zielen charakterisiert,

6. vorwiegend Produzent von „Content“; von Nachrichten/Berichten und Unterhaltung,

7. vorwiegend Distribuent von „Content“; von Nachrichten/Berichten, Unterhaltung und Werbung,

8. Konsument aller dieser Güter,

9. eine quasi öffentliche bzw. öffentlich exponierte Organisation und den Stakeholdern und der Gesellschaft verantwortlich sowie

10. Agentur für Identität und Lebensqualität.

Die Medienbranche erfüllt durch ihre unternehmerische Tätigkeit eine Vielzahl von öffentlichen Funktionen, die elementar für eine Gesellschaft sind. Diese sind vor allem:

1. Bildungsfunktion,

2. Kommunikationsfunktion,

3. Orientierungsfunktion, ausgelöst durch die Informationsflut,

4. Informationsfunktion,

5. Willens- und Meinungsbildung,

6. Kritik oder Kontrolle ausüben (auch gegenüber dem Staat),

7. Wirtschaftsfaktor,

8. Kulturträger und

9. Unterhaltung.

Seiten 855 - 871

Dokument Die Interne Revision im Kontext der Corporate Governance bei Medienunternehmen