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Inhalt der Ausgabe 02/2017

Editorial

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Inhalt

Inhalt / Impressum

Aufsätze

Gibt es eine Rendite für den Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung? (II)

Was zunächst die gesetzliche Krankenversicherung angeht, so sind Beiträge und Leistungen vollständig voneinander entkoppelt: „Grundlage der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung [sind] nicht die Beiträge, sondern die Mitgliedschaft.“ Charakteristikum der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, dass den einkommensbezogenen Beiträgen bei Eintritt des Versicherungsfalls bedarfsbezogene, durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses standardisierte Gesundheitsleistungen gegenüberstehen, modifiziert durch das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V).

Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II auf die gesetzliche Rentenversicherung

Seit ihrer Einführung zum 1.1.1995 hat die Pflegeversicherung maßgeblich zu einer Besserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und zur Unterstützung pflegender Angehöriger beigetragen. Nach wie vor ist dabei der Pflegebedürftigkeitsbegriff der zweifellos wichtigste Faktor, richtet sich doch nach ihm die Anspruchsberechtigung sowohl dem Grunde als auch dem Umfang nach. Der bisherige Begriff der Pflegebedürftigkeit wird allerdings dahingehend kritisiert, dass er pflegefachlich nicht ausreichend fundiert, defizitorientiert und vorrangig auf Alltagsverrichtungen in den Bereichen Mobilität, Ernährung, Körperpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ausgerichtet sei.

Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts nach §§ 23, 24 VersAusglG

Im Rahmen des schuldrechtlichen Ausgleichs kann auf Antrag ein schuldrechtlich auszugleichendes Anrecht abgefunden werden. Die Auswirkungen ähneln denen einer externen Teilung.

Rechtsprechung

Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen

EuGH, Urteil vom 21.12.2016 – verb. Rs. C-203/15, C-698/15 –

Rente zu Unrecht gezahlt – keine Betreuerhaftung für Rückzahlung bei redlicher Verwendung

BSG, Urteil vom 14.12.2016 – B 13 R 9/16 R –

Zurückzahlung von Witwenrenten nach nicht mitgeteilter Wiederheirat

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.1.2017 – L 13 R 923/16 –

Ruhen der Regelaltersrente bei Bezug von EU-Abgeordneten-Entschädigung verfassungsgemäß

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.10.2016 – L 4 R 188/14 –

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

+++ Länderberichte zum Vorruhestand bei schwerer Tätigkeit +++ Sozialversicherungsschutz im Europäischen Solidaritätskorps +++ Das Europäische Parlament zur Säule sozialer Rechte +++

Gesetzgebung und Praxis

Bundesregierung legt zweiten Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland vor

Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Kabinett beschließt Gesetzentwürfe für höhere Erwerbsminderungsrente und einheitliches Rentenrecht

Geschäftsentwicklung beim Bundessozialgericht im Jahr 2016

Nachrichten aus der Sozialversicherung

Nachrichten aus der Sozialversicherung

+++ Zehn „Urwahlen“ in der Sozialversicherung am 31. Mai 2017 +++ Vier Krankenkassen-Fusionen zu Jahresbeginn +++ Mit freiwilligen Zusatzbeiträgen die Rente aufstocken +++ Den Arbeitslosenversicherungsbeitrag senken oder nicht? +++ Drei Säulen für eine wirksame Prävention +++ Unterschiedliche Erwartungen an die Termin- Service-Stellen +++ Die Beihilfe für Beamte abschaffen? +++

bAV-TICKER

++ bAV-Ticker +++ bAV-Ticker ++

+++ Kapitalwahlrecht und Fünftelungsregelung nach § 34 EStG +++ EuGH-Urteil zur Spätehenklausel +++ EuGH-Urteil zu nicht gezahlten Arbeitgeberbeiträgen bei Insolvenz +++ Hinterbliebenenversorgung bei „neuer Ehefrau“ +++ Regierungsentwurf „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ +++

Aus dem Verband

Aus dem Verband

Neuerscheinung

Ab 2017 erscheint das Berliner Anwaltsblatt im Erich Schmidt Verlag

Veranstaltungshinweis

Veranstaltungshinweis

+++ 68. Deutscher Anwaltstag – „Innovationen und Legal Tech“ +++

Gesamtschau

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 2 / 2017
Veröffentlicht: 2017-03-27
 

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