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Inhalt der Ausgabe 04/2016

Editorial

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Inhalt

Inhalt / Impressum

Aufsätze

Grundlinien der Entwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland von 1891 bis 1956 unter besonderer Berücksichtigung ihres Kernbereichs der Beschäftigtenversicherung – Erster Teil

Die allgemeine, aber auch die fachliche Öffentlichkeit diskutiert heute vielfach über ein Zerrbild der wirklichen Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Dies liegt daran, dass viele Irrtümer über die GRV durch Politik und Gesellschaft geistern, hiervon ausgehend Probleme falsch dargestellt und zu einem kaum noch auflösbaren Problembrei vermischt werden.

Interne oder externe Teilung – Was ist sinnvoll für die ausgleichsberechtigte Person?

Mit Beginn des Versorgungsausgleichsgesetzes wurde die externe Teilung eingeführt. Relativ schnell danach herrschte die überwiegende Meinung, dass diese immer zu Lasten der ausgleichsberechtigten Person gehe. Die Versorgungsträger würden sich auf Kosten der ausgleichsberechtigten Person teurer Pensionsverpflichtungen entledigen. Auch auf den Familiengerichtstagen wurde dies mehrfach aus der Anwaltschaft kritisiert. Versicherungsmathematiker wiesen jedoch schon früh darauf hin, dass dies nicht so sei. Es verstand allerdings kaum jemand die Begründung.

Die Verwaltung der Sozialversicherungsträger im Spannungsfeld staatlicher und privater Dienstleistung

Seit im Hartz-Gutachten im Jahre 2003 eine „strategische und organisatorische Ausrichtung der damaligen Bundesanstalt für Arbeit in eine sog. BA-neu“ empfohlen wurde, wächst der Einfluss der New Public Policy in der gesamten Sozialversicherung. Manager und Berater mit einem an marktwirtschaftlichen Prinzipien fixierten Vorverständnis werden mit wachsender Dominanz als Berater und Prüfer in die Verwaltung eingeschaltet; es werden staatliche Aufgaben privaten Dienstleistern übertragen (Outsourcing) und globale Dienstleistungsunternehmen drängen darauf, ihren Standards Normqualität beizulegen (private Gesetzgebung).

Aus der Praxis – für die Praxis

Eine Mandantin kommt zu Ihnen, um ihren Rentenbescheid oder ihre Rentenauskunft prüfen zu lassen. Fragen zum Versorgungsausgleich hat sie nicht, da sie der Annahme ist, dass der Versorgungsausgleich bei der Scheidung abschließend geregelt wurde. Die Mandantin weiß heute, z. B. 25 Jahre nach der Scheidung bzw. nach dem Beschluss über den Versorgungsausgleich, nicht mehr, dass sie zum Ausgleich des betrieblichen Anrechts ihres geschiedenen Ehemannes lediglich 65,80 DM monatlich, bezogen auf den 31.7.1990, erhalten hat, während der Restausgleich schuldrechtlich erfolgen soll.

Rechtsprechung

Vorzeitiges Ausscheiden aus einem beamtenähnlichen Dienstverhältnis

LAG Köln, Urteil vom 1.12.2015 – 12 Sa 708/15 mit Anmerkung von Horst Marburger, Geislingen

Nachrichten aus der Sozialversicherung

Nachrichten aus der Sozialversicherung

+++ Mehr Zusatzversicherungen und weniger Vollversicherungen +++ Gesetzliche Unfallversicherung mit der „Vision Zero“ +++ Gegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen +++ Vielfacher Betrug durch diverse Pflegedienste +++ 2017 gibt es wieder Wahlen in der Sozialversicherung +++ Mutterschutz in Zukunft auch für Studentinnen und Schülerinnen +++

bAV-TICKER

++ bAV-Ticker +++ bAV-Ticker ++

+++ Abfindung von bAV-Anwartschaften kein Arbeitsentgelt mehr +++ BGH bestätigt gängige Praxis zum Rechnungszins beim Versorgungsausgleich +++ Durchgriffshaftung des Arbeitgebers bei deregulierten Pensionskassen +++ Abtretung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung +++ Umdeutung von unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage möglich +++ Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte +++ PSV-Beitragssatz 2016 zur Jahresmitte mit 1,0 Promille geschätzt +++ BVV kürzt Leistungen des Future Services ab 2017 +++ VBLExtra ab 1.7.2016 mit neuem Tarif für die freiwillige Versicherung +++

Tagungsbericht

Zukunft der Pflegeversicherung – vom Babyboom zum Greisenstaat

Am 22. und 23. Februar 2016 fand in Kassel das 48. Kontaktseminar des Deutschen Sozialrechtsverbands e.V. statt. Es widmete sich dem Recht der Pflegeversicherung, ihrer Reformansätze und Qualitätssicherung. In seiner Begrüßung unterstrich Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des BSG und Vorsitzender des Vorstands des Sozialrechtsverbands, die Brisanz des Themas.

Veranstaltungen

Veranstaltungen

+++ Rentenberatertage 2016 – 15. bis 17. September 2016 in Köln +++ Einladung zur Tagung der Regionalgruppe Berlin-Brandenburg – Samstag, 29. Oktober 2016 in Berlin, abba Hotel 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr +++

Aus dem Verband

Aus dem Verband

Gesamtschau

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-07-25
 

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