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Inhalt der Ausgabe 06/2012

Inhalt

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Editorial

Sorgen um Rente?

Abhandlungen

Neuerungen in Zusammenhang mit Mehrfachbeschäftigungen – Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung

Die Tendenz, dass Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig ausüben, hat in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen. Das gilt in erster Linie für Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Werden mehrere Beschäftigungsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber wahrgenommen, gelten sie sozialversicherungsrechtlich als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis.

Eine ordnungsgemäß registrierte Alt-Erlaubnis als Rentenberater berechtigt zur Beratung und Vertretung „ohne Bezug zu einer gesetzlichen Rente“

Eine sehr ausführlich begründete Widerspruchsentscheidung des OLG Naumburg beantwortet erneut und eindeutig die Frage, ob Rentenberater mit Erlaubnissen nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ohne Bezug zu einer Rente vertreten dürfen.

Das Märchen von der Massenproduktion

Neben der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten, die als einheitlicher Sozialversicherungsträger neben der Kranken- und Unfallversicherung auch die Rentenversicherung der meisten Arbeitnehmer in der ehemaligen DDR durchgeführt hat, bestand eine Reihe die Sozialpflichtversicherung ergänzender Zusatzversorgungssysteme. Die in derartigen Zusatzversorgungssystemen erworbenen Ansprüche wurden im Rahmen der Angleichung des DDR-Rentenrechts an bundesdeutsches Recht in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Dies geschah durch das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), das als Art. 3 des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) am 1.8.1991 in Kraft trat. Von der Überführung erfasst waren 27 Zusatzversorgungssysteme, die in Anlage 1 zum AAÜG aufgezählt werden.

Die Klagerücknahmefiktion des § 102 Abs. 2 SGG

Gemäß § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG gilt die Klage als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Diese Regelung ist dem § 102 SGG durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) angefügt worden.

Theoretische Sachkunde für Rentenberater

Zum Zeitgeschehen

Nachrichten aus der Sozialversicherung

Rechtsprechung

Zur Registrierung von Alt-Erlaubnisinhabern im Rechtsdienstleistungsregister

Kurzberichte über Rechtsprechung in der (Kranken- und) Rentenversicherung

Service

Für Sie gelesen

Veranstaltungshinweise

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 6 / 2012
Veröffentlicht: 2012-06-01
 

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