• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 08/2009

Inhalt

Inhalt

Editorial

Unverständnis...

Abhandlungen

Ab 1.7.2009: Neue Hinzuverdienstgrenzen f?r besch?ftigte Rentner

In der heutigen Arbeitswelt spielt die Beschäftigung von Rentnern eine bedeutende Rolle, da diese als besonders flexibel und vielseitig einsetzbar gelten.

Vom Elend der Registrierung nach dem RDGEG

Rentenberatern nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG wird durch das Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) Vertrauensund Bestandsschutz gewährt. Dies gilt aber nur dann, sollte die Alterlaubnis tatsächlich vollständig registriert werden. In der Praxis ist eine solche – der Papierform nach einfache – vollständige Registrierung oft nur qualvoll möglich. Ursächlich sind zwei Rundschreiben des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) an die Registrierungsbehörden vom 13. August 2008 und vom 6. April 2009. Die Kritik des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. am ersten Rundschreiben führte zwar nach Versendung des zweiten Rundschreibens zu einer Lösung ursprünglicher Registrierungs- Hindernisse. Allerdings verschärfte das zweite Rundschreiben zugleich die ursprüngliche Registrierungslage in anderen Bereichen.

Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Seit dem 1. April 2007 ist jeder Bundesbürger krankenversichert. Wer bislang nicht krankenversichert war, musste im Krankheitsfall alle Kosten selbst tragen. Erstmals in Deutschland hat jetzt nicht nur jeder das Recht auf eine Krankenversicherung, sondern gleichzeitig die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für vormals gesetzlich oder privat Versicherte ergeben sich dabei unterschiedliche Regelungen.

Deutsch-australisches Ergänzungsabkommen über Soziale Sicherheit

Am 1. Oktober 2008 ist das deutsch-australische Ergänzungsabkommen über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen in Kraft getreten (BGBl. II S. 1938).

Der Beitragssatz zur Unfallversicherung ist erneut gesunken

Der durchschnittliche Beitragssatz zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften ist im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit dem Bestehen der gesetzlichen Unfallversicherung gefallen. Er sank nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf 1,26 Euro je 100 Euro Lohnsumme.

Zum Zeitgeschehen

Nachrichten aus der Sozialversicherung

Rechtsprechung

Kurzberichte über Rechtsprechung in der (Kranken- und) Rentenversicherung

Service

Für Sie gelesen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 8 / 2009
Veröffentlicht: 2009-08-01
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2009

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009