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Inhalt der Ausgabe 08/2012

Inhalt

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Editorial

42,195

Abhandlungen

Zusammentreffen von Übergangsgeld der Rentenversicherung mit Krankengeld der Krankenversicherung

Die Rentenversicherung erbringt nicht nur Renten, sondern nach § 9 SGB VI auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen. Zusammengefasst werden diese alle als Leistungen zur Teilhabe bezeichnet. Sie werden nach § 9 Abs. 1 SGB VI zunächst gewährt, um den Folgen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung für die Erwerbsfähigkeit des Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden.

Der neue Bescheid während des Vorverfahrens, nach Klageerhebung und im Rechtsmittelverfahren

Wenn während des Vorverfahrens der Verwaltungsakt abgeändert wird, wird auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens (§ 86 SGG); nach Klageerhebung wird ein neuer Verwaltungsakt nur dann Gegenstand des Klageverfahrens, wenn er nach Erlass des Widerspruchsbescheides ergangen ist und den angefochtenen Verwaltungsakt abändert oder ersetzt (§ 96 Abs. 1 SGG). Für das Revisionsverfahren gilt § 171 SGG. Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen die vorerwähnten verfahrensrechtlichen Bestimmungen angesprochen werden, die bei Verfahrensbevollmächtigten offensichtlich nicht immer hinreichend bekannt sind, und zudem soll aufgezeigt werden, ob und ggf. welche Handlungen auf Seiten des Klägers bzw. seines Bevollmächtigten vorzunehmen sind.

Zur Rentenversicherungspflicht der selbstständig tätigen Logopäden

Mit Rundschreiben Nr. 108 vom April 2012 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Versicherungsämtern und Krankenkassen (nachrichtlich) mitgeteilt, dass die bisherige Rechtsauffassung zur Frage der Versicherungspflicht von Logopäden und sonstigen Heilmittelerbringern im Bereich der Stimm-, Sprech und Sprachtherapie nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI aufgegeben wurde und ab dem 1.4.2012 Versicherungspflicht vorliegen kann. Nachfolgend soll diese Entscheidung näher hinterfragt werden.

Erbe anstatt Rente?

Ausgehend von verschiedenen Untersuchungen zum Erbgeschehen in Deutschland setzt sich die folgende Abhandlung kritisch mit den Forschungsergebnissen und der Frage auseinander, inwieweit sich das Volumen an Erbschaften für eine Entlastung der Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung eignet.

Rente durch vorzeitige Wartezeiterfüllung und § 119 SGB X

Frau Brigitte S. war eine sportlich aktive und gesunde Frau. Am 4. September 1993 veränderte sich ihr Leben durch einen grässlichen Unfall, der sie zum Krüppel machte. Wir begleiten den „Fall“ – aus dem Blickwinkel des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung – mit den Augen eines Rentenberaters.

Zum Zeitgeschehen

Nachrichten aus der Sozialversicherung

Rechtsprechung

Kurzberichte über Rechtsprechung in der (Kranken- und) Rentenversicherung

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Veranstaltungshinweise

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 8 / 2012
Veröffentlicht: 2012-08-01
 

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