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Inhalt der Ausgabe 09/2011

Inhalt

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Editorial

420 Monate

Abhandlungen

Herstellungsanspruch nach unvollständiger Standardinformation

Klärt der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung der Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 10 SGB VI wegen des Bezugs eines Existenzgründungszuschusses über die weiteren Versicherungspflichttatbestände nach § 2 Nr. 1 bis 9 SGB VI auf und unterlässt es hierbei, auf die alternativ hierzu bestehende Möglichkeit einer Versicherungspflicht auf Antrag nach § 4 Abs. 2 SGB VI hinzuweisen, kann im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs der Zustand wieder hergestellt werden, der bei einer Fortsetzung der Pflichtversicherung unter den Voraussetzungen von § 4 Abs. 2 SGB VI bestehen würde.

Alternativen suchen und finden, zum Beispiel: Erziehungsrente

Alternative ist die Wahl zwischen zwei oder weiteren Möglichkeiten, manchmal auch eine Entweder-oder-Entscheidung. Wenn sich Rentenberater mit Ideen, Erwartungen und Forderungen ihrer Mandanten auseinandersetzen, können mehrere Wege zum Ziel führen – mit unterschiedlichen Risiken und Nebenwirkungen.

Zur Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten gemäß § 28 o SGB IV

§ 28o SGB IV ist durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungs-Beitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zuletzt durch Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzierungsgesetz – GKV – FinG) vom 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) geändert worden; die zuletzt genannte Änderung tritt allerdings erst am 1.1.2012 in Kraft. Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten gegenüber Arbeitgeber und Versicherungsträger unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur angesprochen werden.

Theoretische Sachkunde für Rentenberater

Zum Zeitgeschehen

Nachrichten aus der Sozialversicherung

Rechtsprechung

Eine Erledigungsgebühr entsteht auch dann, wenn zu einem bereits bekannten Sachverhalt ein neues Beweismittel beigebracht wird

Kurzberichte über Rechtsprechung in der (Kranken- und) Rentenversicherung

Service

Für Sie gelesen

Veranstaltungshinweise

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 9 / 2011
Veröffentlicht: 2011-09-01
 

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