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EEG-Umlagebefreiung für Bestandsanlagen
Lässt jede Umbaumaßnahme an der Bestandsanlage das Umlageprivileg entfallen?

Für Erneuerungsmaßnahmen an Bestandsanlagen, die Eigenversorger seit dem 01.01.2018 ergreifen, fällt nunmehr die EEG-Umlage an. Die Umlage beträgt zwar „nur“ 20 %. Aufgrund des regelmäßig hohen Stromverbrauchs eines Eigenversorgers hat aber auch ein solcher Umlageanteil große wirtschaftliche Relevanz. Die Autoren untersuchen daher, ob jegliche Umbaumaßnahme an einer Bestandsanlage, also z. B. der technisch aufwendige Austausch einer Dichtung im Inneren des Generators, die vollständige Umlagebefreiung entfallen lässt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 5 / 2018
Veröffentlicht: 2018-09-17
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Dokument EEG-Umlagebefreiung für Bestandsanlagen