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Erwachsenenbildung im EU-Recht

„Man lernt nie aus“ und „zum Lernen ist es nie zu spät“ – so lauten etwas plakativ die Überschriften zweier Kommissionsmitteilungen, in denen es um die Erwachsenenbildung geht. Tatsächlich hat die EU gewisse – wenn auch sehr eingeschränkte – Kompetenzen, eine Bildungspolitik auch im Bereich der Erwachsenenbildung zu verfolgen. Der vorliegende Beitrag will hierzu einen aktuellen Überblick geben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 5 / 2018
Veröffentlicht: 2018-05-08
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