Erwachsenenbildung im EU-Recht
„Man lernt nie aus“ und „zum Lernen ist es nie zu spät“ – so lauten etwas plakativ die Überschriften zweier Kommissionsmitteilungen, in denen es um die Erwachsenenbildung geht. Tatsächlich hat die EU gewisse – wenn auch sehr eingeschränkte – Kompetenzen, eine Bildungspolitik auch im Bereich der Erwachsenenbildung zu verfolgen. Der vorliegende Beitrag will hierzu einen aktuellen Überblick geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-08 |