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EU-Emissionshandel – Überwachung und Berichterstattung mittels kontinuierlicher Emissionsmessung

Durch die Änderung der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie und der Europäischen Monitoring-Verordnung (MVO) für die Handelsperiode 2013–2020 hat die direkte Erfassung der Treibhausgasemissionen mit kontinuierlichen Emissionsmesssystemen (KEMS) deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Prüfung der entsprechenden Emissionsberichte lässt jedoch Defizite in verschiedenen Bereichen erkennen, obwohl KEMS im anlagenbezogenen Immissionsschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) seit vielen Jahren routinemäßig eingesetzt werden. Begründet ist dies vor allem in unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen an Unsicherheiten, Qualitätssicherung und Emissionsdatenauswertung von KEMS nach BImSchG und nach MVO. Für die MVO-konforme Auswertung der Emissionsdaten wurde daher eine Ergänzung der bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen notwendig.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2018.01.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-02-23
Dokument EU-Emissionshandel – Überwachung und Berichterstattung mittels kontinuierlicher Emissionsmessung