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I. Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage – Begriff der anfechtbaren Rechtshandlung – Anfechtungsgegenstand – Kausalzusammenhang

Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der Leistungen des vorläufigen Insolvenzverwalters die Voraussetzungen des § 130 InsO oder des § 131 InsO vorgelegen haben, unzulässig (Änderung der Rechtsprechung).

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 131 Abs. 1 Nr. 1, § 140 Abs. 3, § 140 Abs. 1; UStG § 15, § 16 Abs. 2; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4.

BFH-Urteil vom 2. November 2010 – VII R 6/10

Seiten 86 - 90

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2011
Veröffentlicht: 2011-03-11
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Dokument I. Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage – Begriff der anfechtbaren Rechtshandlung – Anfechtungsgegenstand – Kausalzusammenhang