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Die grundsätzlichen Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen sind schon in dieser Zeitschrift dargestellt und hinterfragt worden. Die allgemeinen Anforderungen zur Emissionsbegrenzung in Kapitel 5.2 der TA Luft werden in diesem Beitrag in ihrer Bedeutung für die Chemische Industrie differenziert in den Fokus gestellt. Die Anwendung der TA Luft 2002 auf "nicht genehmigungsbedürftige Anlagen" im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Chemischen Industrie bedingt, dass ein erheblich größerer Kreis von Unternehmen als bisher die Erfüllung seiner Anstrengungen für den Umweltschutz neu hinterfragen muss. Hierbei sind auch solche Betriebe angesprochen, die nicht im industriellen Umfang chemische Erzeugnisse herstellen oder diese nicht durch chemische Umsetzung - z.B. durch Mischen - produzieren. Die Allgemeinen Emissionsbegrenzungen zum Betrieb von Thermischen oder Katalytischen Nachverbrennungseinrichtungen werden beleuchtet. Die Allgemeinen Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen organischer Stoffe werden an Beispielen verdeutlicht, wie die Klassierung organischer Stoffe nach Nr. 5.2.5 TA Luft erläutert wird. Schließlich werden diffuse Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen organischen Stoffen diskutiert.
DIe alveolengängigen Stäube bestimmter Modifikationen von kristallinem Siliziumdioxid (Quarzfeinstäube) sind seit Mai 2002 in Deutschland als krebserzeugend beim Menschen (Kategorie 1) eingestuft. Die Einstufung und Begründung erfolgte durch den Ausschuss für Gefahrstoffe. Entsprechend einer Regelung in der TA Luft sollen diese als krebserzeugend eingestuften Stoffe auch bei der Begrenzung der Emissionen von Anlagen berücksichtigt werden. Der als kanzerogen eingestufte Quarzfeinstaub umfasst die sogenannte alveolengängige Fraktion (PM4). Zur Messung von PM4-Emissionen benötigte Impaktoren zur extraktiven Probenahme stehen zur Zeit noch nicht zur Verfügung. Alternativ wird ausgehend von vorliegenden PMx-Feinstaubmessergebnissen aus Messprogrammen mehrerer Bundesländer sowie unter Verwendung von Literaturdaten aus dem Arbeitsschutzbereich eine Berechnung der zu erwartenden Quarzfeinstaub-Emissionskonzentrationen für 17 Anlagen aus verschiedenen Branchen vorgenommen. Es erfolgen erste Schätzungen zur Einhaltung von Emissionsbegrenzungen für Feinstaub.
Die Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten – darunter ist ein Spektrum von Geräten mit geringer Leistung wie Rasenmäher bis zu großen Maschinen in der Bauwirtschaft und der Landwirtschaft zu verstehen – wurden bisher in Deutschland nur sehr grob erfasst. Wegen des hohen Beitrags dieser Geräte an den Emissionen wichtiger Schadstoffe wie Dieselpartikel und Stickoxide und im Hinblick auf die Berichtspflichten der Bundesregierung (z.B. durch die NEC-Richtlinie) wurde der Bedarf erkannt, diese Emissionen besser zu erfassen. Deshalb wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes ein szenarienfähiges Computermodell entwickelt („TREMOD MM“), mit dem die Emissionen dieser Geräte für die Jahre 1980–2020 in hoher Differenzierung ermittelt werden können. Dazu wurde eine umfangreiche Recherche zu den Beständen und Nutzungen der Geräte durchgeführt und differenzierte Emissionsfaktoren für die eingesetzten Motoren abgeleitet. Die Datengrundlagen, Methoden und Ergebnisse wurden mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft sowie Behörden diskutiert und abgestimmt. Damit liegt jetzt eine in sich abgestimmte Datenbasis von Emissionsfaktoren der wichtigsten mobilen Maschinen und Geräte sowie eine Übersicht über die Entwicklung der Emissionen dieser Maschinen und Geräte in den Jahren 1980–2020 vor.
In dieser Arbeit wird nach einer Bewertung von Vorbeifahrpegel und Ruhepausen gesucht, um dadurch die nächtliche Belastung von Anliegern sowohl von Flug- als auch von Schienenverkehrslärm zu erfassen. Dazu werden eine Aufweck-Bedingung für Vorbeifahrpegel und eine Charakterisierung der Pausenstruktur mathematisch beschrieben und daraus eine Ruhedauerbewertung eingeführt. Damit ist es möglich, die zeitliche Verteilung der einzelnen Schlaf-Unterbrechungen zu berücksichtigen – unabhängig von dem Nacht-Lärmmittelungspegel. Auf zwei Lärm-Szenarien mit unterschiedlichen Pausenstrukturen sowie auf zwei verschieden lärmempfindliche Anwohner werden dann die theoretischen Betrachtungen angewandt.
Aktueller Überblick – Stand: August 2004
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2004.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-09-01 |
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