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Keine Pflicht zum „Stempeln“ auf der Professur
Über eine Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung

Im Herbst 2022 machte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Schlagzeilen. Das oberste deutsche Arbeitsgericht entschied in seinem Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), dass eine Pflicht der Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung bestehe. Was bedeutet dies für Professorinnen und Professoren?

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 0945-5604
Ausgabe / Jahr: 2 / 2023
Veröffentlicht: 2023-02-01
Dokument Keine Pflicht zum „Stempeln“ auf der Professur