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KomNet
Zum Schwerpunktthema Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten/Nichtraucherschutz

Bei einem Umzug in eine neue Fertigungshalle ist insbesondere auf die Ausführungen des § 3 der BetrSichV (www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/) zu achten. Hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Durch den Umzug ist insbesondere auf Wechselwirkungen von Arbeitsmitteln untereinander und von Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung am neuen Aufstellungsort zu achten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.06.15
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-05-30
Dokument  KomNet    Zum Schwerpunktthema Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten/Nichtraucherschutz