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Zum Schwerpunktthema Gefahrstoffe, Biostoffe
Grundsätzlich darf die allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durch den Arbeitgeber oder von ihm hierzu beauftragten Personen durchgeführt werden. Hinweise zu Gesundheitsgefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe können beispielsweise den EG-Sicherheitsdatenblättern entnommen werden oder sind vom Hersteller zu erfragen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-01 |