• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

KomNet
Zum Schwerpunktthema Safety and Security/Krisen- und Notfallmanagement

Nach § 3 der Störfall-Verordnung (www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000) hat der Betreiber eines Betriebsbereiches („Störfallanlage“) die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern. In der betrieblichen Praxis bedeutet dies, dass schon bei der Auswahl von Kontraktoren darauf geachtet wird, zuverlässige und qualifizierte Firmen zu verpflichten. Weiterhin sollte dann bei der Vertragsgestaltung darauf hin gewirkt werden, dass gesetzliche Verpflichtungen – beispielsweise auch die zum Umgang mit Arbeitsmitteln – eingehalten werden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 9 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-30
Dokument  KomNet    Zum Schwerpunktthema Safety and Security/Krisen- und Notfallmanagement