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Inhalt der Ausgabe 01/2020

Editorial

2020: Massiver Veränderungsdruck

Inhalt

Inhalt / Impressum

Strategien, Analysen, Empfehlungen

Der deutsche Restrukturierungsmarkt 2019/2020

Im Rahmen einer am IfUS-Institut für Unternehmenssanierung an der SRH Hochschule Heidelberg durchgeführten Studie wurden von August bis September 2018 die Restrukturierungsabteilungen der zehn größten Banken aus dem „Corporate Bereich“ sowie die fünf größten Warenkreditversicherer zu diversen Themenbereichen bezogen auf den Restrukturierungsmarkt befragt. Im diesem Beitrag sollen die Kernergebnisse der Studie zu den folgenden Themen verdeutlicht werden: Marktentwicklung, Entwicklungstrends im Restrukturierungsmarkt sowie Positionierung von Restrukturierungsgesellschaften.

Haftung des (Sanierungs-)Geschäftsführers bei Insolvenzreife

Die Beratung in der Krise ist mit einem enormen persönlichen Haftungsrisiko für Geschäftsführer und Sanierungsgeschäftsführer verbunden. Im Kern haftet der Geschäftsführer für jede Zahlung, die er nach Eintritt der Insolvenzreife bei der von ihm geleiteten Gesellschaft tätigt. Hierunter fallen nicht nur Auszahlungen, sondern auch das Zulassen von Zahlungen auf debitorische („im Minus geführte“) Girokonten der Gesellschaft. Verantwortlich hierfür ist eine aus dem Ruder gelaufene Rechtsprechung. Hoffnung macht jetzt eine Entscheidung des OLG Hamburg zur Frage der Haftung bei Zahlungen auf debitorische Girokonten, weil dort eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zum Tragen kam, die – wenn sie sich durchsetzt – das Haftungsrisiko in der Praxis ganz erheblich reduziert.

Präventiver Restrukturierungsrahmen: Plädoyer für einen frühzeitigen Zugang

Jetzt hat es der deutsche Gesetzgeber in der Hand: Mit einer pragmatischen Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie können die Frühwarnmechanismen von Unternehmen und die Sanierungsmöglichkeiten in Deutschland gestärkt werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat im November 2019 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem aufgezeigt wird, wie der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie effizient umsetzen kann. Der folgende Beitrag fasst die Kernthesen des Positionspapiers zusammen.

Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen

Von der KSI-Redaktion für Sie nachgefragt: Der Weg in den prävRR: Wann und wie sollte der Einstieg zugelassen werden?

Mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen (prävRR), der sich aktuell in der gesetzlichen Umsetzung befindet und vermutlich 2021, vielleicht aber auch erst 2022, in der Praxis zur Anwendung bereitstehen wird, kommt ein neues Restrukturierungsinstrument auf den schon heute reich gedeckten Tisch an Möglichkeiten und Werkzeugen, die Unternehmen in schwierigem Fahrwasser zur Verfügung stehen. Doch auch wenn es bereits heute eben diese Vielzahl von möglichen Restrukturierungswegen gibt, wird in der Praxis leider immer wieder festgestellt, dass sie gerade von kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu spät, oft erst nach Eintritt einer Insolvenzantragspflicht, genutzt werden.

BDU-Positionspapier zum präventiven Restrukturierungsrahmen

Der BDU-Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung verfolgt die Diskussion über die Umsetzung der EU-Richtlinie (nachfolgend auch: RL) zur Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens (nachfolgend auch: prävRR) besonders aktiv. Aus Fachverbandssicht ist der prävRR von besonderer Relevanz für den deutschen Mittelstand und damit für den BDU als Mittelstandsvereinigung. Zu Dokumentationszwecken wird nachfolgend das Positionspapier mit Stand 4.11.2019 ergänzend zu einer Reihe von erläuternden Aufsatzbeiträgen abgedruckt.

Der Präventive Restrukturierungsrahmen aus der Sicht der OEMs

Um die Belieferungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens sicherzustellen, haben sich entsprechende Regelungen wie beispielsweise Fortführungsvereinbarungen und spätere Trade Agreements im Risikomanagementprozess der OEMs (Original Equipment Manufacturer) etabliert. Zu beachten ist nun ergänzend, dass der EU-Rat im Juni 2019 die Richtlinie zum prävRR beschlossen hat. Dieser Beitrag skizziert aus der Sicht der OEMs die sich ergebenden Möglichkeiten, Gefahren und Grenzen der Richtlinie für die Automobilindustrie.

Aus der Krise zurück auf den Wachstumskurs

Ein präzise geplantes Turnaround-Projekt kann das entscheidende Vehikel sein, um gemeinsam mit der Mannschaft die Krise abzuwenden und jedem Beteiligten relevante Hebel für den eigenen Ergebnisbeitrag an die Hand zu geben. Auf was es zu achten gilt, damit ein Unternehmen kurzfristig wirksam und langfristig wirkungsvoll den Kurs wieder auf Wachstum ausrichten kann, thematisiert der folgende Fachbeitrag.

Report, Rechtsprechung, Hinweise

Aktuelle Rechtsprechung zur Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzpraxis

+++ Haftung für Vor-GmbH-Verbindlichkeiten +++ Forderungsstundung als Gesellschafterdarlehen +++ Kenntnis der Gläubigerbenachteiligung bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaustausch +++ Steuererlass auf Sanierungsgewinn +++

Daten & Fakten aus der Wirtschaft

+++ Insolvenzen in Deutschland im Jahr 2019 +++ Krisenprävention deutscher Unternehmen stark verbesserungsfähig +++ VID-Eckpunktepapier zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie in Deutschland +++ Gefährdung durch Cyber-Attacken +++

Neues aus Gesetzgebung und Verwaltung

+++ EU-Erleichterungen für Umstrukturierungen +++ Berufsrecht der Insolvenzverwalter +++

Service, Literatur, Veranstaltungen

Umfeldinformationen zur Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (4) +++ KSI-Büchermarkt (45) +++ Zeitschriftenspiegel (46/47) +++ Veranstaltungen (47/48) +++
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-01-07
 

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