Inhalt der Ausgabe 02/2005
Editorial
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Service
+++ ESVnews: Wirtschaftskriminalität – Risiken und Abwehr – Kooperationspartnerschaft mit Institut Risk and Fraud Management +++
Strategien, Empfehlungen, Analyse
Dieser Beitrag zeigt auf, wie die Organe der Unternehmensüberwachung Manipulationen der Rechnungslegung durch die Top-Manager frühzeitig erkennen können. So wird es Aufsichtsräten, Internen Revisoren und Wirtschaftsprüfern ermöglicht, die regelmäßig auf Bilanzdelikte hindeutenden Warnsignale besser zu verstehen und dadurch kriminelle Handlungen
zukunftsorientiert zu verhindern statt vergangenheitsorientiert aufzudecken.
Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen ist regelmäßig durch ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Berufsangehörigen geprägt. In Krisensituationen hat die Attraktivität der damit verbundenen Beratungsfelder allerdings auch eine Kehrseite, da umfangreiche Haftungsgefahren drohen – Schwamberger zeigt Beratern, worauf i. S. einer effektiven Haftungsprävention zu achten ist.
Im Fahrwasser der Reorganisationsansätze im Insolvenzrecht der USA und vieler EUMitgliedstaaten wurde auch das deutsche Konkursrecht grundlegend reformiert. Zwar wird bisweilen das Fehlen einer unter Fortführungsgesichtspunkten adäquaten Insolvenzkultur in Deutschland beklagt, der von Mahlstedt durchgeführte Vergleich zeigt jedoch, dass die InsO sich nicht hinter dem amerikanischen Vorbild verstecken muss.
Das Auftreten von Krisensituationen in Unternehmen bietet die Chance, Umsteuerungsbedarf zu erkennen und bisher verkannte Sanierungswege zu öffnen. Klett analysiert daher, anhand welcher Indikatoren Krisen unterschiedlichen Ausmaßes zu erkennen sind.
Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen
Die praktische Anwendung des sog. Fraud Triangles veranschaulicht Hofmann am Beispiel der Münchner ComRoad AG, weil in diesem wohl bisher größten deutschen Bilanzskandal viele Red Flags – auch für die Anleger – besonders offensichtlich waren.
Soweit steuerliche Berater eine Bescheinigung über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Mandanten ausstellen, sehen sie sich hohen Haftungsgefahren ausgesetzt. Der Autor stellt umfangreiche Arbeitspapiere vor, die er entwickelt hat, um den Umfang und die Gewissenhaftigkeit der geleisteten Arbeiten nachweisen zu können.
Seit dem Inkrafttreten des § 13c UStG haftet der Factor für die in der abgetretenen Forderung enthaltene und durch seinen Kunden nicht ordnungsgemäß abgeführte Umsatzsteuer. Die Autorin rät zur Vorsorge.
Report, Rechtsprechung, Hinweise
+++ Aufbringung einer Kommanditeinlage durch Aufrechnung +++ Kapitalaufbringung bei der Vorgesellschaft +++ Persönliche Haftung der GbR-Gesellschafter für Altverbindlichkeiten bei Immobilienfonds +++ Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung außerhalb der Kreditlinie +++ Insolvenzanfälligkeit der Sicherheitentreuhand im Rahmen von Sicherungs - pools +++ Überblick zu Haftungsgefahren des GmbH-Geschäftsführers +++ Strafrechtshaftung wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung +++ Haftung für verbotene Zahlung nur unter Vorbehalt des Gläubigeranspruchs +++ Insolvenzverschleppungshaftung wegen Beihilfe +++ Faktischer Geschäftsführer +++
+++ EU-Abschlussprüferrichtlinie verabschiedet +++ PPP-Beschleunigungsgesetz +++ Einführung einer Europäischen Genossenschaft +++ Ansatz von Verbindlichkeiten in Fällen der Unternehmensinsolvenz +++
Service, Literatur, Veranstaltungen
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