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Kundendaten sind Gold wert – Schadensbegrenzung bei Datendiebstahl und Geheimnisverrat

Der Kundenbestand ist häufig der größte immaterielle Wert eines Unternehmens. Durch einen individuellen Vertrieb können bereits bestehende Kundenbeziehungen weiter ausgebaut, die Kunden langfristig gebunden und mit ihnen neue Verträge geschlossen werden. Hierfür benötigen die im Vertrieb tätigen Personen Zugriff auf die relevanten Kundendaten. Mit der Zugriffsmöglichkeit wird jedoch auch ein erhebliches Risiko geschaffen. In Zeiten von USB-Sticks, externen Festplatten, Cloud-Diensten und „Bring your own device“ (BYOD) erleben Datendiebstahl und Geheimnisverrat eine Hochkonjunktur. Wenn ein Beschäftigter oder Handelsvertreter zu einem anderen Unternehmen wechselt, kann aufgrund der leicht möglichen Datenmitnahme – sei es digital oder in Papierform – der gesamte Kundenbestand oder ein Teil davon gefährdet sein. Der Artikel erläutert, wie sich betroffene Unternehmen bei Datendiebstahl und Geheimnisverrat im Wettbewerb wehren können und welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen in einem solchen Fall zu berücksichtigen sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.02.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 2 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-02
Dokument Kundendaten sind Gold wert – Schadensbegrenzung bei Datendiebstahl und Geheimnisverrat