Nach „Safe Harbor“: Die USA und das „angemessene Datenschutzniveau“
Am 06.10.2015 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) endgültig: Das „Safe Harbor“-Agreement ist unwirksam. Unternehmen können sich folglich nun nicht mehr auf das Framework berufen, welches seit dem Jahr 2000 Datenübermittlungen in die USA erlaubte, solange das datenempfangende Unternehmen in den USA eine sogenannte „Safe Harbor“-Zertifizierung vorweisen konnte. Für europäische Unternehmen, die Daten in die USA übermitteln, hat diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen, denn zur Zeit ist unklar, ob und wie das angemessene Datenschutzniveau in den USA nach dieser Entscheidung hergestellt werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-11 |