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Neue Aufgaben für den Aufsichtsrat von Leasing- und Factoringgesellschaften
Wachsende Verantwortung und zusätzliche Pflichten

Leasing- und Factoringgesellschaften stehen seit dem 25. 12. 2008 unter der – eingeschränkten – Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zu den Kernpunkten der eingeschränkten Aufsicht zählen die generelle Genehmigungspflicht durch die BaFin sowie Anzeige- und Meldepflichten. Die Verantwortung der Aufsichtsräte von Leasing- und Factoringgesellschaften wächst hierdurch.

Seiten 113 - 114

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 3 / 2009
Veröffentlicht: 2009-05-22
Dokument Neue Aufgaben für den Aufsichtsrat von Leasing- und Factoringgesellschaften