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Nichtantritt des Hinflugs noch kein Reiserücktritt

Auch wenn man rechtzeitig losgefahren ist, um pünktlich zum Urlaubsflug am Flughafen einchecken zu können, kann es schnell passieren: Unfall oder Panne mit dem Pkw oder der Zugzubringer hat eine große Verspätung bzw. ist ganz ausgefallen. Im Ergebnis wird der Flug verpasst und ein Ersatzflug ist auf eigene Kosten zwar machbar und buchbar. Aber: Reiseveranstalter respektive Fluggesellschaft teilen mit: Wegen „No-Show“ sei der Urlaub, insbesondere auch der Rückflug gestrichen; hierzu sei man nach AGB berechtigt. Also: Urlaub bezahlt – Geld weg – kein Urlaub. Kann das richtig sein?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2023
Veröffentlicht: 2023-02-09
Dokument Nichtantritt des Hinflugs noch kein Reiserücktritt