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Inhalt der Ausgabe 03/2015

Editorial

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Privacy News

Datenschutz-Prinzipien für das vernetzte Fahrzeug

Daniel Schätzle sprach für PinG mit Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie, über die Datenschutz-Prinzipien der Automobilindustrie, eCall und die datenschutzrechtliche Verantwortung von Drittanbietern.

Aus Sicht der Stiftung Datenschutz – Achten Sie auf den Fahrer!

Ein verlässliches Mittel, um die Aufmerksamkeit der datenschutzaffinen Fachöffentlichkeit zu wecken ist es seit mehreren Jahren, einer Sache oder einer Gruppe von Sachen das Attribut „smart“ voranzustellen. Meist steht hinter dieser kleinen Umschreibung für „vernetzt“ denn auch eine mehr oder minder große technische Revolution. Allein bei Mobiltelefonen ist sie schon weit vorangeschritten, während sie bei Uhren, Wohngebäuden und Autos noch recht am Anfang steht. Bei all diesen Sachgruppen bedeutet die Vernetzung ein massives Anwachsen der Zahl von Datenerhebungs-, Datenspeicherungs- und Datenübermittlungsvorgängen.

Vorfahrtsregeln für die Datenautobahn

Zum mittlerweile achten Mal hat BITKOM am 10. Februar 2015 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Konferenz zum Safer Internet Day ausgerichtet. Der Safer Internet Day ist ein jährlicher Aktionstag für den sicheren und selbst bestimmten Umgang der Verbraucher mit Internetangeboten. Jedes Jahr fokussieren sich die Veranstalter auf ein Thema, an dem besonders Verbraucher interessiert sind, und so lag es nahe, das Auto in den Blick zu nehmen; klischeehaft gerne als „liebstes Kind der Deutschen“ bezeichnet.

Connected Car – welche Daten gehören eigentlich wem?

Eine Darstellung anhand des Services „Moving Hotspot“, den die Deutsche Telekom gemeinsam mit Fahrzeugherstellern anbietet.

Telematik im Fuhrpark

Die digitale Vernetzung von Fahrzeugen ist Zukunftstrend. Autonom fahrende Autos sind bereits – wenn auch nur modellhaft – auf Deutschlands Straßen unterwegs. In Schweden sollen ab 2017 bereits 100 selbstfahrende Volvos an Kunden übergeben werden, die dann auf ausgewählten Straßen rund um Göteborg im Einsatz sind. Sogar Trucks können gesteuert werden, ohne dass ein Fahrer seine Hand im Spiel hat.

Schöne neue Autowelt: Daten statt Benzin

Man kann sich das Auto der Zukunft in etwa so vorstellen: ausgestattet mit Sensoren und Kameras sammelt es anonymisiert Daten über Fahrverhalten, Strecken und seine Umgebung ein. Es tauscht Informationen mit Verkehrsschildern, anderen Fahrzeugen, Leitzentralen oder Ampelschaltungen aus und stimmt darauf Geschwindigkeit, Verkehrsroute oder sogar die Einkaufsplanung des Fahrers oder der Fahrerin ab. Das vernetzte Auto wird das größte und beweglichste Objekt im Internet der Dinge sein. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verglich unlängst das Auto der Zukunft mit einem Tablet auf Rädern. Pferdestärke und Hubraum werden immer unwichtiger – Daten sind das neue Benzin und Zeit ist der neue Luxus.

Connected and automated vehicles – Opportunities and challenges

Vehicle connectivity becomes increasingly important to allow seamless integration of mobile devices to enable new connected services, to use “contextual intelligence” when using the car and even allow fully automated, “autonomous” driving in the long run. Data generated by the car, and the driver represents a tremendous value to various parties involved, from OEMs to insurance companies to the internet giants. But at the same time, data security and the question, who really owns this data, becomes increasingly more pressing.

Smart Car Data: Gefahren für die Privatsphäre durch Bewegungsprofile und Fahrzeug-Telemetrie

Automobile verfügen heutzutage über eine Vielzahl von Sensoren, die den Zustand sowie die Umgebung eines Fahrzeugs genau erfassen können. Die Erfassung, Verarbeitung und Sammlung dieser Daten ist dabei ein wichtiger Baustein bei vielen technischen Innovationen, die die Benutzung des Fahrzeugs als auch die Fahrsicherheit im Straßenverkehr verbessern kann. Auf der anderen Seite erlaubt die Erfassung, Speicherung und Auswertung dieser Daten unterschiedlichste Rückschlüsse über die Lebensgewohnheiten eines Fahrers oder einer Fahrerin.

PinG – Schlaglichter

OLG Hamm, Urt. v. 09.09.2014 – 1 RBs 1/14 –
Mobiltelefonnutzung im Straßenverkehr bei automatischer Abschaltung des Motors

Vom Umgang mit Informationen aus und im Connected Car

„Autos erzeugen die meisten Daten der Welt. […] Und auf diese Daten sind natürlich alle scharf. Mithilfe von Autos kann man zum Beispiel den besten Wetterbericht der Welt machen: Außentemperaturfühler, Regensensoren, Radsensoren für Glätte, alles Informationen in Echtzeit.“ Martin Winterkorn, Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, beschreibt in diesem Interview zutreffend das Connected Car als einen der wichtigsten Datenlieferanten im „Internet of Things“ und für die „Industrie 4.0“. Sensoren im Kfz, deren intelligente Verknüpfung untereinander und die Kommunikation mit umgebenden Systemen in Echtzeit heben die Informationsdefizite zwischen realer und virtueller Welt auf.

Privacy Topics

Der Schutz von Kundendaten im Kontext des vernetzten Fahrzeugs

Beim Auto erwartet der Kunde in besonderer Weise, dass seine Daten beim Thema vernetztes Fahrzeug geschützt werden. Dies liegt zum einen in der hohen Sicherheitserwartung der Kunden gegenüber der Manipulation von Fahrzeugdaten, die im schlimmsten Fall zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, begründet. Zum anderen aber auch darin, dass die Nutzung des eigenen Autos als Teil der Privatsphäre verstanden wird.

Vernetztes Kfz und datenschutzrechtlich Betroffene

Moderne Fahrzeuge sind immer häufiger mit einer Vielzahl von Systemen ausgestattet, die Daten im Fahrzeug erfassen, aggregieren und analysieren. Insbesondere durch die Übermittlung dieser Daten aus den fahrenden Fahrzeugen heraus ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch rechtliche Herausforderungen für den Automobilsektor. Denn dabei zeigen sich auch verschiedenste datenschutzrechtlich relevante Konstellationen. Insbesondere die Frage, wer im Einzelfall der in datenschutzrechtlicher Hinsicht Betroffene ist, soll Gegenstand der vorliegenden Betrachtung sein. Gleiches gilt für die Bestimmung der verantwortlichen Stelle.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-04-29
 

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