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Prüfung von Beteiligungsinvestments und zugrunde liegender M&A-Due-Diligence-Dokumentationen

Im Jahr 2011 beschloss der Bundestag mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtGÄndG) den Ausstieg aus der Stromproduktion mit der Primärenergie Kernkraft. Auch infolge dieses Beschlusses gerieten die Betreiber der Kernkraftwerke in wirtschaftliche Schwierigkeiten, auf die zum Beispiel E.ON unter anderem mit der Auslagerung von Teilen der konventionellen Energieerzeugungssparten in die Tochter Uniper und in 2016 anschließendem Börsengang reagierte. Parallel erwerben die Muttergesellschaften der Kernkraftwerksbetreiber innovative Start-up-Unternehmen. Kommunale Versorgungsunternehmen folgen diesem Trend. Sie bauen ihr Portfolio durch die Beteiligung an Unternehmen aus, welche Schnittmengen mit dem eigenen Geschäftsfeld aufweisen. Es wird also nicht nur das angestammte Geschäftsumfeld handels- und steuerrechtlich durch die Wahl bestimmter Rechtsformen und eigentumsrechtlicher Über- und Unterordnungsverhältnisse optimiert. Auch fremde Unternehmen können über Engagements im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) dazu beitragen, die eigenen Prozesse sowohl horizontal als auch vertikal zu optimieren, das Produktportfolio integrativ zu erweitern und das eigene Geschäftsmodell gegen wettbewerbliches Interesse effektiv abzusichern. Das Beteiligungsmanagement erhält entsprechend einen größer werdenden Schwerpunkt im investierenden Unternehmen – aus Beteiligungen fließen häufig erhebliche Anteile dem Unternehmensergebnis zu – und auch das Controlling und Risikomanagement erleben nicht unerhebliche Aufwertungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2017.04.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7814
Ausgabe / Jahr: 4 / 2017
Veröffentlicht: 2017-07-26
Dokument Prüfung von Beteiligungsinvestments und zugrunde liegender M&A-Due-Diligence-Dokumentationen