Recht auf Vergessenwerden – Das GoogleUrteil in der Praxis
Anfang Juli begann der Suchmaschinenkonzern Google damit, die bei ihm seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Mai 2014 (Az. C-131/12) eingegangenen Löschanträge zu bearbeiten. Die Konsequenz: Links zu Medien- berichten oder sogar Blogbeiträgen von verschiedenen Presseunternehmen (u. a. des Guardian, des Spiegels und der BBC) wurden entfernt. Die Originalwebseiten sind freilich weiterhin im Internet und auch über eine Suche mit Google auffindbar, solange man nicht einen bestimmten Personennamen verwendet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-25 |