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Risikomanagement: Pflichten und Haftungsumfang des Aufsichtsrats
Anforderungen an die Einrichtung und Überwachung geeigneter Führungssysteme

Effektives Risikomanagement dient dem Schutz der Gesellschaft und der Aktionäre. Der DCGK nimmt hierzu den Aufsichtsrat als Überwachungsgremium in die Pflicht. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen den erweiterten Pflichtenumfang erkennen und dürfen Haftungsgefahren nicht als versicherungsgedeckte Nebensächlichkeiten unterschätzen.

Seiten 41 - 44

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2006.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 2 / 2006
Veröffentlicht: 2006-08-01
Dokument Risikomanagement: Pflichten und Haftungsumfang des Aufsichtsrats