Inhalt der Ausgabe 05/2012
Editorial
Inhalt/Impressum
Management
Durch die in Teil I dieser Reihe vorangegangene Untersuchung deutschsprachiger Veröffentlichungen zum Thema Corporate Compliance konnte festgestellt werden, dass nur eine geringe Zahl der Beiträge die verhaltenswissenschaftlichen Grundlagen der Normkonformität thematisieren.
Die aktuelle Novellierung der MaRisk stärkt nicht nur die Bedeutung der Risikocontrolling-Funktion, sondern stellt zudem die Compliance-Funktion als faktisch dritte institutsinterne Kontrollinstanz auf eine Stufe mit dem Risikocontrolling und der Internen Revision. Im Einklang mit europäischen regulatorischen Bestrebungen wird Compliance somit als integraler Bestandteil der „Internal Governance“ deutlich aufgewertet. Vor diesem Hintergrund wächst die Notwendigkeit für Kreditinstitute, einen einheitlichen Rahmen für die effektive Steuerung und Koordination der verschiedenen Risikokontrollfunktionen und damit für eine gestärkte Corporate Governance zu definieren.
Ein erster Schritt ist immer schwer. Das gilt auch für den Aufbau eines Compliance-Programms im Unternehmen – selbst wenn konkrete Vorfälle Anlass dazu geben. Um Ziele, Maßnahmen und die entsprechende Organisation eines Compliance-Programms abstecken zu können, helfen eine Bedarfsprüfung und ein sukzessives Vorgehen bei der Risikoanalyse. Quasi nebenbei wird dabei auch den Anforderungen des IDW PS 980 Rechnung getragen.
Prevention
Es kommt Bewegung in die Geldwäschebekämpfung: Insbesondere die nach dem Geldwäschegesetz „sonstigen Verpflichteten“ werden stärker in die Pflicht genommen. Das GwG ist konkretisiert worden, die sonstigen Verpflichteten müssen höhere Anforderungen erfüllen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind zu höherer Aufmerksamkeit verpflichtet und der Bußgeldkatalog ist präzisiert worden.
Detection
Die Europäische Kommission will die aus dem Jahr 2003 stammende Marktmissbrauchsrichtlinie grundlegend überarbeiten. Die im Oktober letzten Jahres vorgelegten Legislativvorschläge sehen eine Maximalharmonisierung, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Marktmissbrauchvorschriften sowie eine Reihe von Änderungen an den Detailvorschriften vor.
Legal
Der vorliegende Beitrag soll aufzeigen, dass das schweizerische Bundesgericht im Entscheid 6B_305/2011 seiner langjährigen Praxis zum Thema der Amtsgeheimnisverletzung respektive deren Rechtfertigung treu geblieben ist, dass es dabei die in der Lehre vertretenen Ansichten zum außergesetzlichen Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen rezipiert und sich dabei auch nicht in Widerspruch zur neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu selbigem Thema gesetzt hat.
Ziel des von der SPD-Fraktion im Februar 2012 eingebrachten Entwurfes ist es, Rahmenbedingungen für Hinweise von Beschäftigten für die Aufdeckung von Missständen und von Kriminalität, die aus Unternehmen heraus begangen wird, zu regeln. Ein redliches Ansinnen, denn ein System des Informantenschutzes – wie etwa im angloamerikanischen Rechtskreis – existiert in Deutschland bislang nicht.
Law Report
Steuerberaterhaftung in der Krise des Mandanten
Service, Intern, Literatur
+++ School GRC (S. 196): Steinbeis-Compliance Monitoring©: die Lizenz / Alumni stellen sich vor / Veranstaltungen: Was steht an! +++ ZRFC in Kürze (S. 197): PwC-Studie: Datenschutzsensibilität dt. Unternehmen / HSBC Bank: Verstoß gegen US-Anti-Geldwäschegesetze / Deloitte-Studie: Compliance Management in der Bau- und Immobilienwirtschaft +++ GRC-Report (S. 238): Kriminalistik 2020: Ergebnisse einer Expertenbefragung zu aktuellen und künftigen Herausforderungen der Kriminalistik, Autor: Dr. Anatol Adam +++ Literatur (S. 240): Metaphorisches Management +++
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