Inhalt der Ausgabe 09/2013
Inhalt/Editorial
Aktuelles
+++ DGUV: Unfallrisiko bei der Arbeit und in der Schule gesunken +++ A+A 2013: Hersteller stellen unter Beweis: Helme sind Hightech-Schutzartikel und wahre Multi-Talente +++ Präventionskampagne rät zur Nutzung der Trittstufen +++ Die Wissensdatenbank KomNet – jetzt auch als App. +++ BAuA: Ergebnisse der Online-Befragung zu REACH +++
Fachbeiträge
Spätestens seit dem 11. September 2001 ist das Thema ‚Sicherheit‘ ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Politik und Gefahrenabwehrbehörden nutzen die ‚Staatspflicht’ des Schutzes der Bürger, um immer neue, vor allem technische Entwicklungen unter anderem zur Informationsgewinnung über potentielle Gefährder und Gefahren einzuführen. Damit einher geht eine sowohl juristische wie auch politisch-ideologische Debatte über den Zusammenhang von Sicherheit und Freiheit.
Nichtwissen ist untrennbarer Bestandteil von Entscheidungsprozessen. Gerade in der Umweltgestaltung wird deutlich, dass selbst die Wissenschaft nicht in der Lage ist, endgültig sicheres Wissen über die komplexen Zusammenhänge von Gesellschaft und Ökosystemen zu liefern. Entscheidungen müssen deshalb häufig getroffen werden, obwohl kein vollständiges Wissen vorliegt.
Am 11. März 2011 erschütterte ein schweres Erdbeben die Ostküste Japans. Der dabei ausgelöste Tsunami überschwemmte weite Küstenregionen und verursachte an mehreren japanischen Kernkraftwerksstandorten gravierende Ereignisse, bis hin zum katastrophalen Unfall in der Anlage Fukushima Daiichi. In diesem Artikel werden die wesentlichen sicherheitstechnischen Aspekte des Unfallablaufs in der Anlage Fukushima Daiichi nach heutigem Kenntnisstand dargestellt.
Gewalt gegen Angehörige der Gesundheitsberufe ist ein reales und im Bereich der stationären Einrichtungen auch thematisiertes und bearbeitetes Phänomen. Entgegen einer verbreiteten Meinung, Beschäftigte im Rettungsdienst und Krankentransport seien von Angriffen ausgenommen, scheint sich die Realität anders darzustellen. Auch in einschlägigen Fachzeitschriften wird immer wieder von Übergriffen gegen „Helfer“ berichtet.
Aus den einschlägigen Rechtsvorschriften wird deutlich, dass Evakuierungsübungen in angemessenen Zeitabständen und anhand der Flucht- und Rettungspläne durchgeführt werden müssen, wenn die Art der Nutzung oder die Ausdehnung und Lage des Gebäudes dies erforderlich machen. Die Zeitabstände zwischen den Evakuierungsübungen sind jedoch nicht konkret beschrieben.
Am 23.7.2013 trat die Neufassung der Biostoffverordnung in Kraft. Sie regelt den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz „Biostoffe“ genannt. Aber auch der Schutz vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen der Biostoffe ist Ziel der Verordnung.
Urteile LG Schwerin v. 23.9.2010 und OLG Rostock v. 8.7.2011
+++ Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht – Unfälle ganzheitlich analysieren +++ BAuA analysiert gesammelte Warnmeldungen – Gefährliche Produkte 2013 +++
Produktbericht
R13-Rutschhemmung zum Clippen: Der bayerische Qualitätshersteller Günzburger Steigtechnik legt nach und bietet seine rutschhemmende Trittauflage „clipstep“ für Stufenleitern neben der Standardversion jetzt auch mit einem Kunststoffbelag an, der aufgrund von eingestreuten Korunden die strengen Vorgaben der Bewertungsgruppe R13 erfüllt. Die neue Trittauflage „clip-step R13“ der Günzburger Steigtechnik ist das Innovationshighlight des Unternehmens am Messestand auf der Leitmesse A+A in Düsseldorf vom 5. bis 8. November (Halle 6, Stand B51).
Für die Praxis
Hochwertige, langlebige und vor allem sichere Persönliche Schutzausrüstung dient dem Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Worauf es bei der Beschaffung von PSA im Unternehmen ankommt und welche Faktoren die Entscheidung für einen Lieferanten beeinflussen, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Das Arbeitsschutzgesetz, die der Arbeitsstättenverordnung übergeordnete Rechtsvorschrift, regelt in § 25 Bußgeldvorschriften bei Ordnungswidrigkeiten und in § 26 Strafvorschriften. Die Gefahrstoffverordnung, die Biostoffverordnung, die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die Lastenhandhabungsverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung, praktisch alle den Arbeitsschutz betreffenden Verordnungen enthalten Aussagen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Sicherheitsventile und Berstscheiben können nach der Umsetzung der Druckgeräterichtlinie 2002 weiter nach dem AD-2000-Merkblatt A2 (www.beuth.de) geprüft werden. Es kommen aber auch andere Vorschriften in Betracht, wie z. B. die harmonisierte europäische Norm EN 4126 „Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Überdruck“ (www.beuth.de). Die EN 4126 hat 7 Teile, wobei sich der Teil 1 mit Sicherheitsventilen und der Teil 2 mit Berstscheiben befasst.
Nach wie vor bildet die Überprüfung von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen auf Baustellen einen Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit. Im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) des Landes Mecklenburg-Vorpommern gingen im Jahr 2011 diesbezüglich insgesamt 771 Mitteilungen gemäß Ziffer 2.4.2 Abs. 1 des Anhangs I Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung ein. Damit stieg die Zahl der Mitteilungen gegenüber 2010 leicht an.
Auf Grund eines anonymen Hinweises im Mai 2011 zum unsachgemäßen Umgang mit Wellasbestzementplatten wurde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Überprüfung durchgeführt – mit erschreckendem Ergebnis. Circa 35.000 m² Wellasbestzementplatten von Dächern lagen zerschlagen am Boden, teilweise mit dem Radlader zu großen Haufen in den Hallen zusammengeschoben.
Die Anzahl und die Qualität von Regelungen zu Tätigkeiten in besonders gefährdenden Arbeitsbereichen und die damit verbundenen Ausbildungskonzepte sind für die Sicherheit relevant. Die konkreten Ausgestaltungen der entsprechenden Regelungen sind allerdings höchst unterschiedlich. Zwei Bereiche, anhand dessen exemplarisch die Unterschiede dargestellt werden können, sind die Höhenarbeit und die Motorsägenarbeit.
Ausgewählte Termine 2013
+++ Betriebsrat darf den Arbeitgeber nicht sofort anzeigen +++ Betriebliches Eingliederungs management: Betriebsrat kann Verfahrensregelungen verlangen +++
+++ Das neue SECUMAX 150 mit 3in1-Klingenkopf +++ Sauber und sicher – Fußschutz für Hygienebereiche +++ Bitte recht grell! +++
+++ BG ETEM: Digitale Aktionsbox für Unternehmen +++ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Tipps zum Einstieg +++ Weniger Störung, mehr Gesundheit und Leistung +++ BAuA u.a.: Handbuch zur Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz +++
Viele Betriebe sind durch Zwischenfälle, Notfälle und Katastrophen gefährdet – jedoch sind viele dieser Unternehmen nicht hinreichend vorbereitet. Solche Zwischenfälle, Notfälle und Katastrophen können, in unterschiedlichen Ausprägungen, beispielsweise Sabotageakte, Naturereignisse oder Terrorakte sein. Sinnvoll ist es allemal, sich auf derartige Ereignisse vorzubereiten. Denn durch die Natur und durch Menschen verursachte Zwischenfälle, Notfälle und Katastrophen sind Risiken von besonderer Dimension.
kurz & bündig
Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.