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Sind mineralische Stoffe wassergefährdende Stoffe? – Die geplante Bundesverordnung AwSV und ihre Auswirkungen auf die Altlastensanierung und auf das Flächenrecycling

Die Bundesregierung plant, von der Verordnungsermächtigung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes Gebrauch zu machen und eine Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (im Folgenden AwSV abgekürzt) zu erlassen. Die geplante Rechtsverordnung soll die bisherigen Rechtsverordnungen der Bundesländer über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Länder-VAwS) ablösen und bundeseinheitliche Regelungen schaffen. Unter anderem sollen künftig feste Gemische, wozu beispielsweise auch mineralische Stoffe wie Bodenaushub und Bauschutt zählen, als allgemein wassergefährdend gelten, sofern sie nicht abweichend von dieser gesetzlichen Fiktion als nicht wassergefährdend (nwg) eingestuft worden sind. Der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums sieht vor, dass, sofern es bei der gesetzlichen Fiktion verbleibt und das feste Gemisch damit als allgemein wassergefährdend gilt, besondere Vorkehrungen beispielsweise bei der Zwischenlagerung eingehalten werden müssen. Die Lagerflächen sind in bestimmten Fällen in Beton oder Asphaltbauweise so zu befestigen, dass das auf den Lagerflächen anfallende Niederschlagswasser nicht in den Untergrund eindringen kann. Außerdem muss das anfallende Niederschlagswasser gefasst und ordnungsgemäß beseitigt werden. Die neuen Vorschriften gelten allerdings nur dann, wenn die Lagerfläche als „Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ gilt. Wegen des weit zu verstehenden Anlagenbegriffs fallen Lagerflächen jedenfalls dann hierunter, wenn sie länger als sechs Monate betrieben werden. Die neuen Vorschriften gelten auch für offensichtlich belasteten Bodenaushub und Bauschutt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2013.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8371
Ausgabe / Jahr: 6 / 2013
Veröffentlicht: 2013-12-04
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Dokument Sind mineralische Stoffe wassergefährdende Stoffe? – Die geplante Bundesverordnung AwSV und ihre Auswirkungen auf die Altlastensanierung und auf das Flächenrecycling