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Inhalt der Ausgabe 01/2012

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Neue Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen und Auslandsgeschäftsreisen ab 2012 +++ Koffer/Trolley als Arbeitsmittel eines Piloten +++ Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte +++ Reisebüro-Buchführung +++ Haftung für Hundebiss und Schmerzensgeld +++ Kein Reisebus für Neonazis +++ Einfuhrverbot für Medikamente – Hinweispflicht des Veranstalters +++ Zweimaliger Umzug während einwöchigem Urlaub: Kein Schadenersatz +++ Weite Informationspflichten des Reisebüros zu Ticket-Tarif +++

Steuern

Vorsteuervergütung für Paketer: Was ist von pauschalen Serviceangeboten zu halten?

Als mittelständischer Paketer mit Sitz in Deutschland beobachten wir seit einiger Zeit, dass die Unternehmen der Branche, insbesondere auch die im VPR organisierten Paketer, von Unternehmen kontaktiert werden, die eine Erstattung von Umsatzsteuern (USt) versprechen, die auf den im jeweiligen Zielgebiet eingekauften Reiseleistungen lasten. Nun hat auch uns solch ein Anschreiben erreicht, wonach wir Ansprüche bezüglich der USt-Erstattung geltend machen können, „[…] wenn Ihrem Unternehmen in den folgenden Regionen und Ländern Reisekosten entstehen oder wenn Sie Geschäfte mit dort ansässigen ausländischen Lieferanten tätigen: Europa, Australien, Japan, Kanada, Südkorea.“ Was ist von einem solchen Angebot zu halten?

Restaurationsdoppelbesteuerung: Erneute Ablehnung auf finanzgerichtlicher Ebene!

Erwartungsgemäß – so möchte man mittlerweile sagen – hat das FG Nürnberg eine Doppelbesteuerung von Restaurationsanteilen, die im B2B-Reisegeschäft als Nebenleistung zu qualifizieren sind, abgelehnt. Mit dem unlängst im Dezember 2011 zugestellten Urteil vom 22.11.2011 (Az.: 2 K 1131/10) schließt sich dessen zweiter Steuersenat den Ausführungen des BFH in seinem wegweisenden Urteil vom 15.1.2009 (Az.: V R 9/06) an, mit welchem seinerzeit das erste Musterverfahren der Verbände erfolgreich endete. Die Nürnberger Finanzrichter bestätigen damit die einheitliche Front gegen den Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung vom 4.5.2010 (Az.: IV D 2 - S 7100/08/10011: 009), wonach das vorgenannte BFH-Urteil nicht über den Einzelfall hinaus angewendet werden soll.

Tücken und Chancen von Reverse Charge

Reiseunternehmer sind sich gelegentlich nicht sicher, wann bei Umsätzen mit Auslandsbezug netto und wann unter Ausweis von Umsatzsteuer (USt) abzurechnen ist. Im Reverse-Charge-Fall ergeben sich weitere Fragen: Kommt das seit 2010 existierende EUoder das allgemeine Reverse Charge zum Tragen? Sind Eingangsund Ausgangsrechnungen korrekt? Was passiert, wenn Reverse Charge fälschlicherweise angewendet oder nicht angewendet wurde? Was ist dem Reiseunternehmer bei Unsicherheiten zu raten? Antworten auf diese Fragen enthalten die folgenden Beispielfälle.

Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz

Für Omnibus-Stadtrundfahrten im genehmigten Linienverkehr ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% auch dann anzuwenden ist, wenn die Beförderung von Personen dem Freizeit- oder Tourismusverkehr dient. Dies hat der BFH mit einer neuen Entscheidung vom 30.6.2011 klargestellt.

Recht

Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen

Ist ein Reisender, zu dessen Gunsten ein Kundengeldabversicherungsvertrag gem. § 651k BGB abgeschlossen worden ist, auch gegen das Risiko abgesichert, dass nach einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter der Anspruch auf Rückzahlung des vorausbezahlten Reisepreises aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr realisiert werden kann? Dies Frage hatte kürzlich der BGH zu klären.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2012
Veröffentlicht: 2012-01-18
 

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