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Inhalt der Ausgabe 02/2015

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Sachentnahmen in der Gastronomie: Pauschbeträge 2015 +++ Umsetzung der Reform des Reisekostenrechts +++ Neue Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen und Auslandsgeschäftsreisen ab 2015 +++ Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2015 +++ Kürzung des Vorsteuerabzugs bei Totalverlust von Buchführungsunterlagen +++ Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt +++ HRS-Bestpreisklausel: OLG Düsseldorf bestätigt BKartA +++ Hinweis auf Ausschlussfrist +++ Anzahlungshöhe und Rücktrittspauschalen +++ Minderung bei Beinahe-Absturz +++ Luftpolizeiliche Gewalt: Ausschluss von Fluggästen +++ EcoTrophea: Auszeichnung für Senkung des Hotel- Wasserverbrauchs +++

Steuern

Abgrenzung von Eigenleistungen und Reisevorleistungen – Kritische Anmerkungen zur jüngeren FG-Rechtsprechung

Eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 7.8.2014 gibt über die von Wolf in der SRTour-Ausgabe 01/2015 S. 15 ff. bereits vorgenommene Erläuterung hinausgehend Veranlassung, über grundsätzliche Fragen der Margenbesteuerung nachzudenken. In erster Linie geht es um die Frage, ob und wie das umsatzsteuerliche Kriterium der „Haupt- und Nebenleistungen“ im Zusammenhang mit Reiseleistungen Gültigkeit erlangen kann. Schwächen und Fehlvorstellungen, die sich aus der Begründung des FG- Urteils ergeben, werden nachstehend summarisch aufgelistet.

Rechnungsvorlage als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs

Das Recht auf Vorsteuerabzug ist, wie allgemein bekannt sein dürfte, an das Vorliegen eines Rechnungsdokuments mit gesondertem Steuerausweis geknüpft. Dieser Beitrag geht auf die aktuell gestellte Frage ein, ob ein Hotelvermittler verpflichtet ist, für seine in Deutschland erbrachten Leistungen überhaupt Rechnungen an die Leistungsträger auszustellen. Welche Folgen hat es, wenn gar kein Abrechnungsdokument angefertigt wird?

Die Besteuerung von Drittrabatten – Reaktion der Finanzverwaltung wird konkret

Wie bereits mehrfach berichtet, hat der BFH in jüngerer Zeit immer wieder entschieden, dass nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt (siehe BFH-Urteile vom 18.10.2012, Az.: VI R 64/11; vom 10.4.2014, Az.: VI R 62/11; vom 17.7.2014, Az.: VI R 69/13). Für Touristik-Unternehmen bedeutet dies, dass Vergünstigungen nicht mehr aufgrund der bloßen Branchenzugehörigkeit Arbeitslohn darstellen. Denn bereits wenn Rabatte sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörigen einer gesamten Branche, Arbeitnehmern anderer Unternehmen) eingeräumt werden, liegt hierin nach Meinung des BFH kein Arbeitslohn. Mit dem neuen Rabatterlass des BMF vom 20.1.2015 zeichnet sich nunmehr auf diese Rechtsprechung endlich eine Reaktion der Finanzverwaltung ab – und zwar eine für Touristiker durchaus positive.

Recht

Kofferschaden/-verlust – Kein Schadensersatz ohne Schadensanzeige

In Zeiten des Massentourismus und überlasteter Flughäfen dürfte auf vielen Flügen irgendeine Unregelmäßigkeit mit dem aufgegebenen Reisegepäck festzustellen sein: Der Koffer wird gar nicht erst mit auf den Flug genommen, wird auf den falschen Flug geschickt, kommt überhaupt nicht, verspätet oder beschädigt am Bestimmungsort an.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2015
Veröffentlicht: 2015-02-09
 

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