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Inhalt der Ausgabe 02/2017

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Kein Arbeitslohn bei rabattierter Expedientenreise auf einem Hochsee-Kreuzfahrtschiff +++ Zur „ersten Tätigkeitsstätte“ eines Piloten +++ Leistungsbeschreibung bei Abrechnung von Service- und Reinigungsleistungen an Luftfahrzeugen +++ Filmaufnahmen während Kreuzfahrt kein Reisemangel +++ Aufwandsersatz bei Reisestornierung durch Veranstalter +++ Beschädigung durch Abgasstrahl kein außergewöhnlicher Umstand +++ Referentenentwurf zur EU-Versicherungsvermittler-RL +++ ITB Berlin Kongress: Rüstzeug für turbulente Zeiten +++ TTS Tourism Tax Symposium 2017 +++

Steuern

Keine Hinzurechnung von Mieten bei Messedurchführungsgesellschaften – Parallelen zum Hoteleinkauf?

Die Frage der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Entgelten für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen ist Gegenstand eines gerade veröffentlichten Urteils des BFH vom 25.10.2016. Darin trifft der BFH Aussagen, die auch bei der strittigen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Aufwendungen der Reiseveranstalter für Hoteleinkäufe von Bedeutung sind.

Erweiterung der steuerlichen Mitwirkungs- und Berichtspflichten bei Sachverhalten mit Auslandsberührung ab 2017

Für nach dem 31.12.2016 beginnende Wirtschaftsjahre werden die steuerlichen Mitwirkungspflichten erweitert, soweit Geschäftsbeziehungen mit Auslandsbezug bestehen. Inhaltlich geht es um die Zulieferung von Informationen für den internationalen Datenaustausch von Steuerbehörden. Die Staaten der OECD und der G20 hatten sich im sog. BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting = Erosion des Steuersubstrats und Gewinnverlagerung) darauf verständigt. Mit dem BEPS-Umsetzungsgesetz vom 20.12.2016 (BGBl I 2016 S. 3000) wird ein Teil der Maßnahmen umgesetzt, damit unerwünschte Steuervermeidungen verhindert werden.

Private Pkw-Nutzung: Keine Regel ohne Ausnahmen

Die private Nutzung von betrieblich angeschafften Kraftfahrzeugen ist eine klassische Fallgestaltung für die Abgrenzung von betrieblich oder privat veranlassten Kosten. Die Bemühungen der Gesetzgebung und der Finanzverwaltung um eine sachgerechte Ermittlung der steuerlich abzugsfähigen Kosten sowie eine Vielzahl von Urteilen der Finanzgerichte zu entsprechenden Streitfällen machen deutlich, welche Bedeutung dieses Thema für die steuerliche Praxis erreicht hat.

Recht

Reiserücktrittskostenversicherung – Versicherungsschutz mit Hindernissen

Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Versicherers ist das Eintreten eines versicherten Ereignisses bei dem Reisenden oder einer mitversicherten Risikoperson. Als Risikopersonen sind zu nennen die Angehörigen der versicherten Person, auch der Lebenspartner. Erforderlich ist sodann die Unzumutbarkeit der planmäßigen Durchführung der Reise, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem versicherten Ereignis betroffen wird. Anzulegen ist hier ein objektiver Maßstab. Für die Unzumutbarkeit der Reise ist der Versicherte darlegungs- und beweispflichtig.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2017
Veröffentlicht: 2017-02-09
 

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