• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 02/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ EU plant flexiblere Mehrwertsteuersätze +++ Jugendherbergen als steuerbegünstigte Zweckbetriebe +++ Reisepreis-Erstattung nach Änderung der Reiseleistung +++ Hotelüberbuchung für wenige Tage – Minderung und Schadenersatz +++ Trinkgeld auf Kreuzfahrten – nur nach Vereinbarung +++ Änderung der Beförderungsklasse – Erhebliche Beeinträchtigung und Kündigungsrecht +++ Stornierung: Trotz AGB immer Erstattung der Flughafengebühren +++ Haftung bei Sturz auf Fluggastbrücke +++ Sturz vor Hoteleingang: Kein Schadenersatz nach Glatteisunfall +++

Steuern

Der Leistungsort von Personenbeförderungsleistungen

Deutsche Reiseveranstalter haben sich mit der Problematik des Leistungsorts für die Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen und folglich mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Flugleistungen im Inland umsatzsteuerbar sind. Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 3b Abs. 1 UStG wird die Beförderung dort ausgeführt, wo sie nach Maßgabe der zurückgelegten Beförderungstrecken bewirkt wird, wo sie also tatsächlich ausgeführt wird. Erstreckt sich eine Beförderung ausschließlich auf das Inland, ist die Leistung in vollem Umfang steuerpflichtig. Im Rahmen der Regelbesteuerung sind Streckenanteile im Ausland dagegen nicht umsatzsteuerbar.

Inlandsflüge durch Auslands-Carrier – Reverse Charge oder nicht?

Unsere Geschäftsreisen buchen wir abwechselnd bei einem Reisebüro in Nürnberg und einem Reisebüro in Rotterdam (NL). Für den 25.1.2018 hat uns die Nürnberger Agentur einen Flug mit easyJet von München nach Berlin und zurück verkauft, wobei sich der Flugpreis wie folgt zusammensetzt.

Gewinnerzielungsabsicht auf dem richterlichen Prüfstand: Grenzen der Verlustverrechnung

Insbesondere bei hohen und fortgesetzt anfallenden Verlusten droht Steuerpflichtigen als scharfes Damokles-Schwert der Finanzverwaltung, dass eine Liebhaberei angenommen und die steuerliche Anerkennung der Verluste verweigert wird. Dieses bei Betreibern von Ferienwohnungen häufiger auftretende Problem kann aber auch bei Gewinne erzielenden Unternehmern auftreten, wenn z.B. ein erfolgreicher Hotelier versucht, entsprechende Gewinne mit Verlusten aus anderen Bereichen zu verrechnen. Mit dieser Thematik befasste sich kürzlich der BFH in einem Urteil vom 23.8.2017.

Recht

Stornopauschalen im neuen Reiserecht

Ab 1.7.2018 wird unwiderruflich das neue BGB-Reiserecht mit den §§ 651a-y BGB in Kraft treten und somit die Pauschalreise- Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11.2015 in deutsches Recht umgesetzt sein (vgl. dazu den Überblick in SRTour 01/2018 S. 18 ff.). Auch das konfliktträchtige Thema der Stornopauschalen wird neu zu überdenken sein.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2018
Veröffentlicht: 2018-02-12
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2005

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005