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Inhalt der Ausgabe 02/2021

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland – BMF überrascht mit Paukenschlag +++ Umsatzsteuerliche Stolpersteine bei Einzweck‐ und Mehrzweck‐Gutschein +++ Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen +++ Kein Schadensersatz bei Bergtour‐Abbruch aufgrund gesundheitlicher Beschwerden +++ Keine Befreiung von Quarantänepflicht bei US‐Heimkehrer +++ Leerstehende Zweitwohnung als Ferienwohnung +++ Rechtsmissbrauch bei über 240 Reisebüro‐Abmahnungen im Jahr +++ Gerichtsstand am Startflughafen bei Teilflug‐Annullierung +++ Leitfaden Travel Management +++

Steuern

EU TOMS Konsultation – Factual Summary Report liegt vor!

Am 7.1.2021 hat die EU‐Kommission ihren sog. Factual Summary Report betreffend die „Public Consultation on the special VAT scheme for travel agents and tour operators“ (EU TOMS Konsultation) publiziert und damit die ersten Indikationen für die margen‐ und reiseumsatzsteuerlichen Reformvorstellungen innerhalb Europas knapp zusammengefasst. Der Factual Summary Report stellt einen Kurzbericht dar, dem noch eine ausführlichere Variante, der sog. „Synopsis Report“, folgen wird.

Eintrittskarten als Reisevorleistungen oder Eigenleistungen?

Das FG Münster hatte sich in 2020 mit der Frage zu befassen, ob die von einem Organträger und Veranstalter eines Freizeitparks an Tochtergesellschaften verkauften Eintrittskarten als Reisevorleistungen (eines Dritten) o‐ der als Eigenleistungen (des Organträgers) zu beurteilen sind. Daneben war die Frage streitig, ob die Umsätze der Klägerin aus dem Verkauf der Eintrittskarten dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (FG Münster, Urteil v. 13.8.2020, Az.: 5 K 1228/18 U). Das Gericht lehnte sowohl die Annahme von Reisevorleistungen als auch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ab. Ferner wurde dabei wieder einmal für eine Fallgestaltung im Zusammenhang mit § 25 UStG die Revision nicht zugelassen, weil keiner der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Revisionsgründe vorliegen sollte und die Entscheidung „in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und unter ihrer Anwendung auf den zu entscheidenden Einzelfall“ erfolgte.

Leasing als Lieferung oder sonstige Leistung – Abkopplung der Umsatzsteuer von einkommensteuerlichen Abgrenzungskriterien

Das Leasing ist eine spezielle Form der Miete. Ob Leasingverträge umsatzsteuerlich als Lieferung oder als sonstige Leistung zu behandeln sind, bestimmte sich in Deutschland bisher anhand ertragsteuerlicher Abgrenzungskriterien. Nachdem allerdings der EuGH in 2017 zur Abgrenzung entschieden hatte, wurde in 2020 der Umsatzsteuer‐Anwendungserlass angepasst. Die neuen Abgrenzungskriterien gelten bereits zwingend für Verträge, die nach dem 17.3.2020 abgeschlossen wurden bzw. werden. Die Touristik dürfte insbesondere im Hinblick auf das Leasing von Beförderungsmitteln betroffen sein.

Recht

Corona‐Hilfen für die Reisebranche

Die andauernde Corona‐Pandemie stellt die deutsche Tourismusbranche vor nie dagewesene Herausforderungen: Reisen ins In‐ und Ausland sind massiv eingeschränkt, viele Reiseunternehmen leiden unter Stornierungen, fehlenden Buchungen und Umsatzeinbrüchen. Die Bundesregierung hat deshalb verschiedene Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um die betroffenen Unternehmen zu unterstützen: Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe usw.; allerdings gibt es bei der Antragstellung vieles zu beachten. Bestes Beispiel sind die sich oft ändernden Förderbedingungen bzw. FAQ. Wir haben die häufigsten Fragestellungen zusammengefasst.

Reisen nur mit Corona‐Impfnachweis?

Fluggesellschaften sollen vor der Abreise ihre Passagiere auf COVID‐19 testen lassen und bei positivem Ergebnis vom Flug ausschließen. Hotels sollen einen Impfpass verlangen können. Es ist sehr fraglich, ob dies rechtlich umsetzbar ist. Entscheidet ein Eintrag im Impfpass, wer künftig seine Urlaubsreise antreten darf?

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2021
Veröffentlicht: 2021-02-09
 

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