• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 02/2023

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ FG Niedersachsen: § 25 UStG auch auf NonEU-Reiseveranstalter anwendbar! +++ Sachentnahmen in der Gastronomie: Pauschbeträge 2023 +++ Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2023 +++ Hinzurechnung von als fiktionales Anlagevermögen qualifizierten Werbeflächen +++ EuGH zum Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Beeinträchtigung durch Corona-Maßnahmen +++ EuGH: Haftung der Fluglinie für psychische Folgen eines Luftunfalls +++ Fehlende Nutzbarkeit von EasyPASS: Kein Schadenersatzanspruch +++

Steuern

Geplante umsatzsteuerliche Neuregelung für Buchungsplattformen

Im Dezember 2022 hat die EU-Kommission umfassende Reformvorschläge veröffentlicht, mit denen das EU-Mehrwertsteuersystem den Herausforderungen der Digitalisierung besser gewachsen sein soll (sog. ViDA-Package, wobei die Abkürzung für „VAT in the Digital Age“ steht). Die Änderungen, die schrittweise zwischen 2024 und 2028 in Kraft treten sollen, betreffen drei Kernbereiche: (1) das obligatorische E-Invoicing nebst zeitnahen Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze in der EU, (2) administrative Vereinfachungen, u.a. mittels Ausweitung der Regelungen des One-Stop- Shop zur Vermeidung von Auslandsregistrierungen, sowie (3) die im Fokus des vorliegenden Beitrags stehende Einführung einer neuen Umsatzsteuerpflicht für bestimmte Buchungsplattformen.

Die „verunglückte“ Bruttoabrechnung von Reiseveranstaltern und Leistungsträgern – Teil A: Grundlagen

Im touristischen Leistungsgeflecht zwischen den unmittelbaren Anbietern (Leistungsträgern) von (Reise-)Leistungen in den Bereichen Übernachtung, Personenbeförderung, Restauration, Reiseleitung, Tickets et al. sowie den ebenfalls im eigenen Namen und für eigene Rechnung (ENER) auftretenden Reiseveranstaltern, Paketern, MICE-Agenturen etc. und den in fremdem Namen und für fremde Rechnung (FNFR) agierenden Vermittlern (z.B. Reisebüros) kann der zivilrechtliche und parallel dazu umsatzsteuerlich relevante Überblick gelegentlich (über-)strapaziert sein und in Einzelfällen auch verlorengehen.

Immobilienerwerb: Verfahren und Gestaltungsmissbrauch bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

Im Rahmen der Anschaffung eines Immobilienobjekts ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises in die Wertanteile für den Grund und Boden (GruBo) sowie das Gebäude ein Zankapfel besonderer Art. Wegen der Abschreibungsmöglichkeiten strebt der neue Eigentümer (z.B. eines Hotels oder einer Ferienwohnung) einen möglichst hohen Gebäudewert an, während die Finanzverwaltung oft den Grundstückswert höher angesetzt sehen will. Welches Wertermittlungsverfahren anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.

Recht

Nichtantritt des Hinflugs noch kein Reiserücktritt

Auch wenn man rechtzeitig losgefahren ist, um pünktlich zum Urlaubsflug am Flughafen einchecken zu können, kann es schnell passieren: Unfall oder Panne mit dem Pkw oder der Zugzubringer hat eine große Verspätung bzw. ist ganz ausgefallen. Im Ergebnis wird der Flug verpasst und ein Ersatzflug ist auf eigene Kosten zwar machbar und buchbar. Aber: Reiseveranstalter respektive Fluggesellschaft teilen mit: Wegen „No-Show“ sei der Urlaub, insbesondere auch der Rückflug gestrichen; hierzu sei man nach AGB berechtigt. Also: Urlaub bezahlt – Geld weg – kein Urlaub. Kann das richtig sein?

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2023
Veröffentlicht: 2023-02-09
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2005

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005