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Inhalt der Ausgabe 04/2013

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken +++ Substanzerhaltung in der Hotelbranche +++ Luxushotel mit Baulärm +++ Kündigung eines Reisevertrags wegen Aschewolke +++ Reisebüro als Reiseveranstalter bei besonderem Reisecharakter +++ Verknüpfung von zwei Flügen – getrennte Betrachtung +++ Keine Entschädigung bei Verspätung auf Nicht-EU-Anschlussflug +++ Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden +++ Der deutsche Reisemarkt in Zahlen +++

Steuern

Margensteuer und Kettengeschäft: EuGH-Anhörung in acht Vertragsverletzungsverfahren

Welchen konkreten Anwendungsbereich hat die Margenbesteuerung richtigerweise? Eine Antwort auf diese grundsätzliche Frage ist nun im 33. Jahr nach Einführung des „Tour Operator Margin Scheme“ (= TOMS) in greifbare Nähe gerückt. Die am 6.3.2013 in den bekannten acht Vertragsverletzungsverfahren durchgeführte Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheint nun das Fundament für dauerhafte Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bilden zu können.

Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen

Geradezu symptomatisch für unser komplexes Steuerrecht ist die Tatsache, dass relativ einfache Fallgestaltungen über viele Jahre und Jahrzehnte rechtlich ungeklärt bleiben. Bis eine kasuistisch angelegte Rechtsprechung alle in der Praxis vorkommenden Umstände solcher Sachverhalte ins Auge fassen kann, vergehen vielfach Jahre. Dies gilt beispielsweise für die Besteuerung von Rabattvorteilen von dritter Seite, aber auch für ebenfalls täglich stattfindende Betriebsveranstaltungen oder Betriebsausflüge. Nachstehend erhalten Sie Hinweise zum Stand der Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.

Neues steuerliches Reisekostenrecht ab 2014 – Umfangreiche Änderungen erfordern Vorsicht vor Mehrkosten und Mehraufwand!

Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, das steuerliche Reisekostenrecht für die Zukunft einfacher handhabbar zu machen. Wesentliche reisekostenrechtliche Regelungen, die bisher lediglich in Richtlinienform existierten, wurden verbindlich gesetzlich geregelt. Häufige BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre wurde berücksichtigt. Die in der Vergangenheit schnellen Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht sollen damit abgestellt und klare Regelungen dauerhaft und rechtssicher normiert werden. Ob dies gelungen ist, wird die betriebliche Praxis in der Touristik zeigen müssen. Jedenfalls sollte man die Absicht des Gesetzgebers nicht unbesehen als erfüllt betrachten.

Recht

Fluggepäck – Beförderungsrechte und Haftungspflichten

Ob Geschäfts- oder Urlaubsreise mit dem Flugzeug: Immer wird es auch um Reisegepäck gehen. Dies betrifft sowohl Handgepäck, welches mit in die Flugzeugkabine genommen wird, als auch aufgegebenes Gepäck, welches beim Einchecken gewogen, mit Label versehen, während des Flugs im Gepäckraum des Flugzeugs befördert und idealerweise bei Ankunft am Zielflughafen – unbeschädigt – ausgehändigt wird. Zu Zeiten des Massenverkehrs im Bereich der Flugtouristik gelingt dies jedoch häufig genug nicht: Das aufgegebene Gepäck wurde nicht mitbefördert und steht während der Reise nicht zur Verfügung, taucht vielleicht nie wieder auf oder erst viele Tage verspätet. Oder das Gepäck kann zwar vom Gepäckband genommen werden, ist aber beschädigt, oder aus dem Koffer fehlt etwas (immerhin geht etwa jedes 100. Gepäckstück beim Fliegen verloren, aber 95% aller vermissten Gepäckstücke tauchen wieder auf). Wer haftet in welchem Umfang?
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2013
Veröffentlicht: 2013-04-12
 

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