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Inhalt der Ausgabe 04/2023

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer +++ Corona-bedingter Erlass von Nachzahlungszinsen +++ Rückforderung von Corona-Soforthilfen +++ Fehler von Flugabfertigungspersonal bei Kontrolle der Einreise- Dokumente – keine Haftung des Reiseveranstalters +++ Gruppenreise: Corona-bedingter Rücktritt von Klassenfahrt +++ Vogelschlag bleibt außergewöhnlicher Umstand +++ Abgrenzung der „normalen Tätigkeit“ eines Luftfahrtunternehmens +++ Recht auf proaktive Vorschläge für eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Ersatzbeförderung +++ Echte Nachhaltigkeit statt Greenwashing +++ VDR-Projekt: Acht Schritte zur klimaschonenden Geschäftsreise +++

Steuern

Meldepflichten für Plattformen – weitere Details

Bereits in der SRTour 11/2022 haben wir zu den am 1.1.2023 in Kraft getretenen Meldepflichten von bestimmten Plattformen berichtet. Zwischenzeitlich wurde am 6.2.2023 ein BMF-Schreiben mit ergänzenden Erläuterungen veröffentlicht, ferner lohnt ein Blick auf die neu eingerichtete Webseite des für die Meldungen zuständigen Bundeszentralamts für Steuern.

Gilt für die B2B-Hotelvermittlung das Belegenheitsprinzip?

In einem Lehrbuch, das sich mit Fragen des Rechnungswesens und der Buchhaltung im Tourismus befasst (Auflage 08/2021), haben wir bei den grundsätzlichen Ausführungen zur Vermittlung von Unterkunftsleistungen Informationen gefunden, die uns, aber auch unseren versierten Steuerberater irritiert haben. Konkret geht es um folgende Passage: „Grundstücksleistungen (z.B. eine Beherbergung) werden dort erbracht, wo das Grundstück liegt (vgl. § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG n.F.). Dies wird Belegenheitsort genannt. Entscheidend für die Umsatzsteuerpflicht für eine Provision in Deutschland ist dann, ob das Grundstück in Deutschland liegt.“

Entschädigungen und Rückerstattungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit verbundenen Problemen hat das BMF mit Schreiben vom 25.1.2023 Stellung genommen. Das betrifft insbesondere Abweichungen zwischen der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlten Verdienstausfallentschädigung und dem behördlichen Erstattungsbetrag nach § 56 IfSG hinsichtlich der Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 41c Abs. 4 EStG.

Recht

Corona-Schlusspunkte des BGH zu Zweifelsfragen

Im Zuge der Corona-Pandemie war der Nah- und Fern-Tourismus massiv durch Corona-bedingte Einschränkungen und Reiseverbote etc. behindert, teilweise gänzlich ausgeschlossen. Dies ist direkt auf die dahinterstehenden Flug-Beförderungsverträge, FeWo-Mietverträge und insbesondere die Pauschalreiseverträge durchgeschlagen. Lediglich für den letztgenannten Bereich gibt es eine spezialgesetzliche Vorgabe, wie mit einer solchen außergewöhnlichen Situation umzugehen ist; zu nennen ist § 651h Abs. 3 BGB.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2023
Veröffentlicht: 2023-04-12
 

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